Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stieg im Februar 2026 nach einem viermonatigen unveränderten Niveau von 3,25 % gerundet auf 3,50 % und verharrte seitdem auf diesem Niveau. Vor dem Zinsanstieg auf 3,50 % wurde ein Wert von 3,50 % zuletzt im September 2011, d. h. vor rd. 15 Jahren erreicht. Nun steigt der gerundete Basiszinssatz auf 3,75 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt im August 2026 von 3,59 % (per 01.08.2026) auf 3,63 % zum 01.09.2026.
Der Basiszinssatz nach IDW S 1 spiegelt eine risikofreie und fristadäquate Alternativanlage zur Investition in das zu bewertende Unternehmen wider. In der Unternehmensbewertung erfolgt häufig die Annahme einer zeitlich unbegrenzten Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens. Der Basiszinssatz stellt somit die Rendite einer zeitlich nicht begrenzten risikofreien Kapitalmarktanlage dar. In Deutschland erfüllen Anleihen der öffentlichen Hand (Bundesanleihen) weitestgehend die Forderung nach Risikofreiheit. Der Ausgangspunkt für die Bestimmung des „risikolosen“ Basiszinssatzes nach IDW S 1 ist daher die Zinsstrukturkurve für Staatsanleihen. Zur Ableitung des Basiszinssatzes hat sich in der Praxis die Svensson-Methode etabliert.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der mehrere Jahre anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Zum 01.09.2026 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 3,63 % (per 01.08.2026: 3,59 %). Daher ist der Basiszinssatz zum 01.09.2026 auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein Anstieg, der sich auch im gerundeten Wert niederschlägt. Der Basiszinssatz beträgt zum 01.09.2026 gerundet 3,75 %.
Der Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i.d.F. 2008 wies in den 2010er Jahren nahezu durchgehend eine sinkende Tendenz auf. Im Jahr 2020 nahm dieser sogar erstmals negative Werte an. So sank der Basiszinssatz ausgehend von einem Zinssatz i.H.v. 4,50 % Mitte des Jahres 2009 bis zum Jahreswechsel 2020/2021 auf -0,20 %. Ursächlich hierfür war die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), verstärkt durch die Corona-Krise ab 2020. Im Zeitraum vom Beginn des Jahres 2021 bis zum Beginn des Jahres 2024 vervielfachte sich der bewertungsrelevante Basiszinssatz. Dieser betrug zum 01.01.2021 noch -0,20 % und erreichte zum 01.01.2024 mit 2,75 % den höchsten Wert seit April 2014. Hintergrund waren massiv gestiegene Inflationsraten und das daraufhin höhere Zinsniveau durch Leitzinserhöhungen der Zentralbanken (insbesondere der EZB). Aufgrund des anhaltend hohen Zinsniveaus stieg der Basiszinssatz weiter an und beträgt zum 01.09.2026 gerundet 3,75 %.
Der seit dem Jahr 2022 erfolgte starke Anstieg des risikolosen Basiszinssatzes hat den FAUB im September 2025 veranlasst, seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie anzupassen. In seiner Sitzung am 16.09.2025 hat der FAUB beschlossen, seine Bandbreitenempfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 5,25 % bis 6,75 % (4,50 % bis 5,75 % nach persönlichen Steuern) anzupassen und damit die Bandbreite abzusenken. Die bisherige Bandbreite aus dem Jahr 2019 betrug 6,00 % bis 8,00 % vor persönlichen Steuern (5,00 % bis 6,50 % nach persönlichen Steuern) (vgl. Newsbeitrag vom 23.09.2025 (https://www.kleeberg.de/2025/09/23/faub-veroeffentlicht-erstmals-seit-2019-neue-kapitalkostenempfehlung-fuer-die-marktrisikopraemie/)).
Zum 01.09.2026 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der seit September 2025 geltenden Mittelwertempfehlung des IDW i.H.v. 6,00 % bei einem Betafaktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 3,75 % somit 9,75 % und entsprechen wieder dem Niveau im März 2025. Die standardisierten Eigenkapitalkosten i.H.v. 9,75 % entsprechen einem Faktor von rd. 10,3 und liegen (trotz des gestiegenen Basiszinssatzes) aufgrund der gesenkten Marktrisikoprämie weiter unter den standardisierten Eigenkapitalkosten von Anfang September 2025 i.H.v. 10,00 % (Faktor: 10,0). Somit liegen die ermittelten Unternehmenswerte bei ansonsten unveränderten bewertungsrelevanten Faktoren trotz des angestiegenen Basiszinssatzes zum 01.09.2026 aktuell leicht über dem Niveau von September 2025. Im Vergleich zu den Bewertungen in den letzten Monaten führt aber der Anstieg des Zinsniveaus zu einem erhöhten Druck auf die Bewertungen, da das höhere Zinsniveau regelmäßig geringere Unternehmenswerte – auf Grund einer höheren Abzinsung der kapitalisierten Zahlungsüberschüsse – zur Folge hat.
Es bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich der Basiszinssatz im weiteren Verlauf des Jahres 2026 entwickeln wird. Sollte der ungerundete Basiszinssatz den bisherigen Aufwärtstrend weiter fortsetzen, würde der Abwertungsdruck, der durch die im Vergleich zu den Jahren bis 2021 erhöhten Diskontierungssätze entsteht, wieder zunehmen. Entscheidender Einfluss kommt hierbei auch dem Inflationsgeschehen zu, das im Jahr 2026 bisher eine steigende Tendenz aufweist. So stieg die Inflation von 2,1 % im Januar 2026 auf 2,9 % im August 2026 (vorläufige Angaben des statistischen Bundesamtes). Aufgrund der durch den Iran-Krieg angestiegenen Inflation erhöhte die EZB im Juni 2026 erstmals seit Oktober 2023 wieder die Leitzinsen. Vor dem Hintergrund des im Jahr 2026 wieder steigenden allgemeinen Zinsniveaus hat der FAUB durch die Senkung der Bandbreitenempfehlung zur Marktrisikoprämie im September 2025 den Abwertungsdruck etwas gemindert.
Insofern ist genau zu beobachten, wie sich der Basiszins weiterentwickelt. Derzeit ist eine seit März 2025 anhaltende Aufwärtsbewegung (im gerundeten und ungerundeten Basiszinssatz) zu beobachten. In der Folge könnte sich bei einem weiter steigenden Basiszinssatz die Situation hinsichtlich des Abwertungspotentials trotz der gesenkten Marktrisikoprämie verstärken. Insgesamt bleibt die weitere Entwicklung der EZB-Zinsen sowie der Inflation (auch im Hinblick auf den Ende Februar begonnenen Konflikt im Nahen Osten) in der zweiten Jahreshälfte 2026 abzuwarten. Entscheidend ist nun die Dauer des Konflikts und wann sowie in welchem Umfang die Straße von Hormus wieder befahrbar wird. Auch weitere geopolitische Krisen und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen werden Einfluss auf das Zinsniveau haben. Denn sowohl die Entwicklung der Leitzinsen der westlichen Notenbanken als auch die Entwicklung des Inflationsgeschehens dürften davon abhängen und haben auch Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Basiszinssatzes im restlichen Verlauf des Jahres 2026.