In der Folge sind an eine Unternehmensbewertung, die im Zuge eines Squeeze-out zu erstellen ist, hohe Anforderungen zu stellen. Regelmäßig erfolgt die Unternehmensbewertung zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung auf Basis einer objektivierten Unternehmensbewertung nach IDW S 1.
Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung im Zusammenhang mit Unternehmensbewertungen bei aktienrechtlichen Strukturmaßnahmen, sowohl als Parteigutachter als auch als gerichtlich bestellter Sachverständiger.