Unternehmensbewertungen kommen bei Veränderungen der Gesellschafterstruktur, bei erbrechtlichen und familienrechtlichen Auseinandersetzungen sowie bei Veräußerung oder dem Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen zum Einsatz. Die Bewertungsanlässe sind vielfältig und vielschichtig. Als ein betriebswirtschaftlich komplexes Themengebiet stehen einer Unternehmensbewertung viele Anforderungen gegenüber.
Der IDW Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008)“ dient als verbindlicher Leitfaden zur Erstellung von Unternehmensbewertungen für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer in Deutschland. Beim IDW S 1 handelt es sich um einen in Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis akzeptierten Standard zur Durchführung von Unternehmensbewertungen.
Der Unternehmenswert bestimmt sich nach IDW S 1 unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele regelmäßig durch den Barwert der mit dem Eigentum am Unternehmen verbundenen künftigen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner. Zur Bestimmung des Barwerts wird regelmäßig ein Kapitalisierungszinssatz ermittelt, der die Rendite aus einer zur Investition in das Bewertungsobjekt risikoadäquaten Alternativanlage widerspiegelt. Der Unternehmenswert ergibt sich dabei grundsätzlich aus den finanziellen Überschüssen, die bei Fortführung des Unternehmens und Veräußerung etwaigen nicht betriebsnotwenigen Vermögens erwirtschaftet werden (sog. Zukunftserfolgswert).