Um erste Einschätzungen zu einem Unternehmenswert zu erhalten, ist unter Umständen nicht immer eine vollumfängliche Bewertung unter Berücksichtigung sämtlicher Anforderungen nach IDW S 1 notwendig. Für bestimmte Bewertungsanlässe ist auch eine indikative Unternehmensbewertungen ausreichend.
Die Methodik einer indikativen Unternehmensbewertung unterscheidet sich nicht ausschlaggebend von der Berechnungsmethode einer vollumfänglichen Unternehmensbewertung nach IDW S 1. Der Unterschied einer indikativen Unternehmensbewertung im Vergleich zu einer vollumfänglichen Bewertung nach IDW S 1 liegt i.d.R. darin, dass Ertragsplanungen des Unternehmens übernommen werden können und auf die Erstellung einer umfangreichen integrierten Planungsrechnung sowie eine umfangreiche Berichterstattung verzichtet werden kann. Auch die Analyse des Wettbewerbsumfelds oder der Branche kann bei einer indikativen Unternehmensbewertung i.d.R. flexibler gestaltet werden als bei einer vollumfänglichen Bewertung nach IDW S 1.