Themen

Aktuelle Herausforderungen für die Unternehmensbewertung

Planungsrechnung und Kapitalkosten vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie

Neben den gesundheitlichen Folgen haben insbesondere die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie international sowie branchenübergreifend bereits jetzt massive wirtschaftliche Schäden verursacht. Auch unter Berücksichtigung der in Deutschland und anderen Ländern zwischenzeitlich durchgeführten schrittweisen Öffnung respektive Ausweitung des wirtschaftlichen Geschehens ist die Unsicherheit bezüglich der weiteren (wirtschaftlichen) Entwicklung sehr groß. Seitens der Bundesregierung bereits durchgeführte, zugesagte oder auch beabsichtigte Maßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen können diese bestehenden Unsicherheiten nicht beseitigen.

Zahlreiche Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Einschätzungen hinsichtlich der künftigen Entwicklung ihres operativen Geschäfts treffen zu müssen respektive eine sachgerechte Prognose der künftigen Erträge vorzunehmen, sei es für Zwecke der Unternehmenssteuerung oder für Zwecke einer durchzuführenden Unternehmensbewertung, die regelmäßig auf einer sachgerechten bzw. erwartungstreuen Planungsrechnung aufsetzt.

Im Zusammenhang mit Planungsrechnungen für Unternehmensbewertungen ist von entscheidender Bedeutung, die branchenübergreifend bestehenden psychologischen Unsicherheiten von den Unsicherheiten zu trennen, die mit den künftigen Erträgen und Aufwendungen bzw. Zahlungsströmen (Cashflows) des konkret zu beurteilenden Bewertungsobjekts tatsächlich einhergehen. Seit Beginn der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass einzelne Branchen massiv von der Pandemie betroffen sind und auch die künftige Entwicklung ungewiss ist, bspw. die Reisebranche oder die Veranstaltungsbranche in der Unterhaltungsindustrie, während andere Branchen überwiegend von der aktuellen Lage profitieren, bspw. der Onlinehandel.

Auch wenn sich die gesamte Wirtschaft zeitnah nach der Corona-Pandemie erholen sollte, dürfte bereits jetzt feststehen, dass zahlreiche Unternehmen langfristig mit den Folgewirkungen der Krise zu kämpfen haben werden, sodass stets eine individuelle Betrachtung erforderlich ist. Bezüglich des konkreten Einzelfalls ist regelmäßig eine tiefergehende (unternehmensspezifische) Analyse bezüglich der kurz- bis mittelfristigen sowie der langfristigen Folgen vorzunehmen. Konzeptionell rücken in diesem Zusammenhang insbesondere die Berücksichtigung von Insolvenzwahrscheinlichkeiten bei der Erstellung von Planungsrechnungen und die Durchführung von Risikoanalysen in den Fokus.

Hinsichtlich der zur Diskontierung der künftigen Zahlungsströme erforderlichen Kapitalkosten stellt sich die Frage, ob sich die erhöhte Unsicherheit auch in gestiegenen Renditeforderungen und entsprechend gestiegenen Kapitalkosten niederschlägt.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich Kapitalkosten auch in Krisenzeiten an langfristigen Analysen von Renditen orientieren und die aktuellen Ereignisse nicht als langfristiger Stimmungsindikator einzuordnen sind. An der bisherigen Methodik zur Ableitung von Kapitalkosten hat sich im Kontext von Corona insofern nichts geändert. Insgesamt ist Unternehmen zu empfehlen, Planungsrechnungen zukünftig auch unter Berücksichtigung von Risikoanalysen respektive Szenarioanalysen durchzuführen, damit für unterschiedliche Szenarien kurz- und mittelfristig in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen zeitnah eine sachgerechte Handlungsoption abgeleitet werden kann.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Valuation

FAB äußert sich zur Bilanzierung von Altersversorgungs­verpflichtungen

Die EZB hat seit Juli 2022 in mehreren Schritten die Zinswende eingeleitet, um die derzeitige Inflation zu mindern. Im Hinblick auf die Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen sind hierdurch Zweifelsfragen entstanden, zu denen der FAB im Rahmen seiner 272. Sitzung am 26. Mai 2023 unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 30...
Advisory Valuation

Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 01.06.2023 gerundet auf 2,50 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 01.06.2023 auf gerundet 2,50 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt ebenfalls von 2,33 % zum 01.05.2023 auf 2,39 % zum 01.06.2023. Somit setzt sich der Anstieg der letzten Monate beim Basiszinssatz weiterhin fort, der sich diesen Monat auch wieder im gerundeten Basiszinssatz...
Advisory Valuation

Basiszinssatz

Basiszinssätze nach IDW S 1 i. d. F. 2008 Die folgende Tabelle stellt die Basiszinssätze für Unternehmens­bewertungen nach IDW S 1 i. d. F. 2008 bzw. IDW RS HFA 10 für Bewertungsstichtage, beginnend ab 01.11.2017, dar. Die Zinssätze wurden gemäß Vorgaben des IDW (vgl. WPH Edition, Bewertung und Transaktionsberatung,...
Advisory Valuation

EZB und FED erhöhen ihre Leitzinsen erneut

Das Jahr 2022 und bislang auch das Jahr 2023 sind aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kontinuierlich mehrfach erhöht. Nun hat die EZB den Leitzins insgesamt zum siebten Mal in Folge...