Der für Zwecke von (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 hat weiterhin ein niedriges Niveau. Nach der steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber. Zum 01.02.2021 bleibt der Basiszinssatz im Vergleich zum Vormonat auf gerundet -0,20 % und ist somit weiterhin im negativen Bereich.
Der für Zwecke von (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 unterliegt seit mehreren Jahren einem insgesamt fallenden Trend. Nach der grundsätzlich steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie aber auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.
Bereits vor der Corona-Krise bewegte sich der Basiszinssatz auf historischen Tiefständen und war ungerundet zum 01.11.2019 bereits leicht negativ. Bis Ende Februar 2020 erholte sich der basierend auf einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelte Basiszinssatz wieder leicht auf 0,20 %. Diese kurze Erholungsphase wurde durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unterbrochen. In den letzten drei Monaten war der ungerundete Basiszinssatz durchgehend negativ. Zum 01.02.2021 beträgt er ungerundet -0,161 % (per 01.01.2020 -0,172 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich insofern eine leichte Erholung. Bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte ergibt sich aber unverändert zum Vormonat ein negativer Basiszinssatz von -0,20 %. Wann mit einem nachhaltigen positiven Basiszinssatz gerechnet werden kann, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Weiterhin ist offen, wie mit einem negativen Basiszinssatz bei der Ermittlung der für die Bewertung relevanten Kapitalkosten umzugehen ist. Insbesondere besteht noch keine abschließende Meinung dazu, ob der Basiszinssatz maximal mit „Null“ anzusetzen ist oder ob der Ansatz eines negativen Basiszinssatzes (konzeptionell und ökonomisch) gerechtfertigt ist. Auch seitens des FAUB ist weiterhin nicht geklärt, ob bei einem negativen Basiszinssatz der Ansatz bei 0,00 % endet oder ob für eine konsequente Anwendung des CAPM auch negative Basiszinssätze zum Ansatz gelangen.
Der FAUB des IDW hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sieht der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell.
Zum 01.02.2021 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet -0,20 % somit 6,80 %. Dies entspricht einem Faktor von rd. 14,71.