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Anforderungen an die Er­mitt­lung des Basis­zinssat­zes nach IDW S 1

Aktualisierte Berechnungsmethodik aufgrund Niedrigzinsniveau – F & A Katalog des IDW vom 10.02.2022

Der risikolose Basiszinssatz nach IDW S 1 stellt einen wesentlichen Bestandteil der für Zwecke von Unternehmensbewertungen erforderlichen Kapitalkosten dar. Bezüglich der Ermittlung des Basiszinssatzes sieht das IDW die Anwendung der sogenannten Svensson-Methode vor. Im aktuellen IDW Fragen & Antworten Katalog zum IDW S 1 hat das IDW kürzlich Anpassungen an der Ermittlungsmethodik zur Bestimmung des Basiszinssatzes vorgenommen.

Bei der Ermittlung des (risikolosen) Basiszinssatzes soll keinerlei Risiko in Hinblick auf das Ausfall-, Termin- und Währungsrisiko bestehen. Aus diesem Grund wird in der Praxis zur Ermittlung des Basis-zinssatzes auf Staatsanleihen, konkret auf Zerobond-Zinssätze für Staatsanleihen zurückgegriffen. Da in der Praxis regelmäßig keine Staatsanleihen mit Laufzeiten existent sind, die exakt der Frist entsprechen – im Sinne der geforderten Laufzeitäquivalenz, die bei der Bestimmung des risikolosen Basiszinssatzes zwingend zu beachten ist – in der das Unternehmen die künftigen finanziellen Überschüsse an die Unternehmenseigner ausschüttet, muss auf Schätzverfahren zurückgegriffen werden. Dabei hat sich in der Praxis zur Ableitung des Basiszinssatzes die Svensson-Methode etabliert. Mit Hilfe der Svensson-Methode lässt sich ein über alle Perioden hinweg einheitlicher Basiszinssatz ableiten, wobei dieser aus dem Drei-Monats-Durchschnitt beobachtbarer Renditen von Kupon-Anleihen berechnet wird. Die Input-Parameter zur Berechnung des Basiszinssatzes werden von der Deutschen Bundesbank zur Verfügung gestellt.

Im aktuellen Fragen & Antworten Katalog zum IDW S 1 mit Stand vom 10.02.2022 hat das IDW das empfohlene Vorgehen bei der Ableitung des Basiszinssatzes angepasst. Bisher wurde bei der Berechnung des risikolosen Basiszinssatzes eine wachsende Zahlungsreihe finanzieller Überschüsse unterstellt, die jährlich um 1,00 % wächst. Dieses jährliche Wachstum wurde bei der anzusetzenden Zahlungsreihe auch nachhaltig in der ewigen Rente unterstellt. Das Wachstum in der ewigen Rente wurde unter Berücksichtigung der sogenannten Gordon-Growth-Formel in Form eines Wachstumsabschlags in Höhe von 1,00 % abgebildet. Die Anwendung der Gordon-Growth-Formel setzt allerdings voraus, dass der nachhaltige Basiszinssatz höher ist als das unterstellte Wachstum (in dem Fall 1,00 %).

Der risikolose Basiszinssatz ist in den letzten Jahren durch ein insgesamt sehr niedriges Niveau von deutlich unter 1,00 % geprägt. Letztmalig war der risikolose Basiszinssatz nach IDW S 1 zum Monatsende am 31.01.2019 mindestens gerundet 1,00 %. Seitdem bewegte sich der risikolose Basiszinssatz stets unterhalb der 1,00 % Grenze. Das führte dazu, dass die Anwendung der Gordon-Growth-Formel in der Praxis an ihre Grenzen gestoßen ist. Künftig ist der risikolose Basiszinssatz daher auf Basis einer uniformen Zahlungsreihe ohne Wachstum zu ermitteln. Neben weiteren redaktionellen Anpassungen bringt das IDW diese neue Vorgehensweise im aktuellen Fragen & Antworten Katalog zum IDW S 1 zum Ausdruck.

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