https://kleeberg-valuation.de/en/team/sebastian-schoffel/
https://kleeberg-valuation.de/team/sebastian-schoeffel/
https://kleeberg-valuation.de/en/team/karl-petersen/
https://kleeberg-valuation.de/en/team/gregor-zimny/
https://kleeberg-valuation.de/en/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-valuation.de/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-valuation.de/team/karl-petersen/

News

Anforderungen an die Er­mitt­lung des Basis­zinssat­zes nach IDW S 1

Aktualisierte Berechnungsmethodik aufgrund Niedrigzinsniveau – F & A Katalog des IDW vom 10.02.2022

Der risikolose Basiszinssatz nach IDW S 1 stellt einen wesentlichen Bestandteil der für Zwecke von Unternehmensbewertungen erforderlichen Kapitalkosten dar. Bezüglich der Ermittlung des Basiszinssatzes sieht das IDW die Anwendung der sogenannten Svensson-Methode vor. Im aktuellen IDW Fragen & Antworten Katalog zum IDW S 1 hat das IDW kürzlich Anpassungen an der Ermittlungsmethodik zur Bestimmung des Basiszinssatzes vorgenommen.

Bei der Ermittlung des (risikolosen) Basiszinssatzes soll keinerlei Risiko in Hinblick auf das Ausfall-, Termin- und Währungsrisiko bestehen. Aus diesem Grund wird in der Praxis zur Ermittlung des Basis-zinssatzes auf Staatsanleihen, konkret auf Zerobond-Zinssätze für Staatsanleihen zurückgegriffen. Da in der Praxis regelmäßig keine Staatsanleihen mit Laufzeiten existent sind, die exakt der Frist entsprechen – im Sinne der geforderten Laufzeitäquivalenz, die bei der Bestimmung des risikolosen Basiszinssatzes zwingend zu beachten ist – in der das Unternehmen die künftigen finanziellen Überschüsse an die Unternehmenseigner ausschüttet, muss auf Schätzverfahren zurückgegriffen werden. Dabei hat sich in der Praxis zur Ableitung des Basiszinssatzes die Svensson-Methode etabliert. Mit Hilfe der Svensson-Methode lässt sich ein über alle Perioden hinweg einheitlicher Basiszinssatz ableiten, wobei dieser aus dem Drei-Monats-Durchschnitt beobachtbarer Renditen von Kupon-Anleihen berechnet wird. Die Input-Parameter zur Berechnung des Basiszinssatzes werden von der Deutschen Bundesbank zur Verfügung gestellt.

Im aktuellen Fragen & Antworten Katalog zum IDW S 1 mit Stand vom 10.02.2022 hat das IDW das empfohlene Vorgehen bei der Ableitung des Basiszinssatzes angepasst. Bisher wurde bei der Berechnung des risikolosen Basiszinssatzes eine wachsende Zahlungsreihe finanzieller Überschüsse unterstellt, die jährlich um 1,00 % wächst. Dieses jährliche Wachstum wurde bei der anzusetzenden Zahlungsreihe auch nachhaltig in der ewigen Rente unterstellt. Das Wachstum in der ewigen Rente wurde unter Berücksichtigung der sogenannten Gordon-Growth-Formel in Form eines Wachstumsabschlags in Höhe von 1,00 % abgebildet. Die Anwendung der Gordon-Growth-Formel setzt allerdings voraus, dass der nachhaltige Basiszinssatz höher ist als das unterstellte Wachstum (in dem Fall 1,00 %).

Der risikolose Basiszinssatz ist in den letzten Jahren durch ein insgesamt sehr niedriges Niveau von deutlich unter 1,00 % geprägt. Letztmalig war der risikolose Basiszinssatz nach IDW S 1 zum Monatsende am 31.01.2019 mindestens gerundet 1,00 %. Seitdem bewegte sich der risikolose Basiszinssatz stets unterhalb der 1,00 % Grenze. Das führte dazu, dass die Anwendung der Gordon-Growth-Formel in der Praxis an ihre Grenzen gestoßen ist. Künftig ist der risikolose Basiszinssatz daher auf Basis einer uniformen Zahlungsreihe ohne Wachstum zu ermitteln. Neben weiteren redaktionellen Anpassungen bringt das IDW diese neue Vorgehensweise im aktuellen Fragen & Antworten Katalog zum IDW S 1 zum Ausdruck.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Valuation

Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.12.2024 gerundet bei 2,50 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stagniert zum 01.12.2024 weiterhin bei gerundet 2,50 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt von 2,46 % (per 01.11.2024) auf 2,49 % zum 01.12.2024. Somit ist die Abwärtsbewegung des ungerundeten Basiszinssatzes in den Monaten August 2024 bis Oktober 2024 vorerst gebrochen. Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz hat zum 01.02.2024 nach einem längeren...
Advisory Valuation Thema

Anlässe zur Beurteilung von Unternehmensplanungen nach IDW Praxishinweis 2/2017

Eine Unternehmensplanung und die damit einhergehende Prognose der zukünftigen Cashflows stellen eine wesentliche Beurteilungsgrundlage bei Anlässen wie Liquiditäts- und Insolvenzprüfungen, Bewertungen, Restrukturierungen und Fairness Opinions dar. Es ist folglich entscheidend, dass die Unternehmensplanung auf realistischen und nachvollziehbaren Annahmen basiert und dementsprechend plausibilisiert werden kann. Der IDW Praxishinweis 2/2017 beinhaltet...
Advisory Valuation

Basiszinssatz

Basiszinssätze nach IDW S 1 i. d. F. 2008 Die folgende Tabelle stellt die Basiszinssätze für Unternehmens­bewertungen nach IDW S 1 i. d. F. 2008 bzw. IDW RS HFA 10 für Bewertungsstichtage, beginnend ab 01.11.2017, dar. Die Zinssätze wurden gemäß Vorgaben des IDW (vgl. WPH Edition, Bewertung und Transaktionsberatung,...
Advisory Valuation

Entwurf einer Neufassung des IDW ES 1 vom FAUB verabschiedet

Das IDW hat am 22.11.2024 den Entwurf einer neuen Fassung des IDW Standards Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW ES 1 n. F.) veröffentlicht. Der Entwurf stellt im Wesentlichen eine Aktualisierung des bereits bestehenden Bewertungsstandards IDW S 1 i. d. F. 2008 dar, beinhaltet jedoch in einigen Bereichen auch Neuerungen des in der Praxis und der Rechtsprechung etablierten Standards....