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Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.09.2022 bei 1,50 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.09.2022 mit gerundet 1,50 % auf dem Vormonatsniveau. Im Vergleich zum Vormonat steigt der Basiszinssatz ungerundet jedoch von 1,390 % auf 1,432 %. Das Wachstum beim Basiszinssatz hält somit weiter an.

Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz steigt zum 01.09.2022 weiterhin an. Zwar ist der gerundete Basiszinssatz, wie bereits im Vormonat, auch zum 01.09.2022 bei 1,50 %. Ungerundet stieg der Basiszinssatz innerhalb des betreffenden Monats aber um 0,042%-Punkte im Vergleich zum Vormonat an.

Der für Zwecke von (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 befindet sich trotz des Wachstumstrends im Jahr 2022 weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Nach der grundsätzlich steigenden Tendenz beim Basiszinssatz, die sich bereits zu Beginn des Jahres 2020 abzeichnete, gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie aber auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber. Die Auswirkungen waren bis vor kurzem noch spürbar. Seit dem 01.01.2022 ist der Basiszinssatz jedoch von 0,10 % auf nun 1,50 % um mehr als einen Prozentpunkt gestiegen. Der Basiszinssatz ist nun auf einem Niveau ähnlich zum Zeitraum 2015 bis Anfang 2019. Im Jahr 2022 hat sich der Basiszinssatz damit bisher verfünfzehnfacht!

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der seit nunmehr mehreren Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf 1/4-Prozentpunkte zu runden.

Bereits vor der Corona-Krise bewegte sich der Basiszinssatz auf historischen Tiefständen und war ungerundet zum 01.11.2019 erstmals sogar leicht negativ. Bis Ende Februar 2020 erholte sich der basierend auf einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelte Basiszinssatz wieder leicht auf 0,20 %. Diese kurze Erholungsphase wurde durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unterbrochen. Seit Jahresbeginn ist jedoch eine deutlich steigende Tendenz beim Basiszinssatz zu beobachten.

Zum 01.09.2022 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 1,432 % (per 01.08.2022: 1,390 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein Anstieg, der sich in diesem Monat nicht im gerundeten Wert niederschlägt. Der Anstieg der Vormonate setzt sich aber weiterhin fort. Hintergrund dafür dürften auch die derzeitigen Verwerfungen auf den internationalen Kapitalmärkten sowie die politischen Unsicherheiten sein, die eine Flucht der Anleger in sichere Bundesanleihen zur Folge haben. Auch historisch hohe Inflationsraten sorgen für steigende Basiszinssätze. Jüngst hat zudem die EZB den Leitzins erstmals seit Jahren wieder angehoben, und zwar von 0,00 % um 0,50%-Punkte auf 0,50 %. Das insgesamt steigende Zinsniveau beeinflusst auch den bewertungsrelevanten Basiszinssatz.

Bei einer Rundung auf 1/4-Prozentpunkte beträgt der Basiszinssatz im Vergleich zum Vormonat 1,50 %. In der Folge beträgt der gerundete Basiszinssatz zum dritten Mal in Folge seit Dezember 2018 (Basiszinssatz zum 01.12.2018: 1,25 %) zum Monatsende mehr als 1,00 %. Ob zukünftig mit einer anhaltenden Erholung des Basiszinssatzes gerechnet werden kann, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Dies wird von den weiteren weltweiten Entwicklungen und Krisen sowie auch von der Geldmarktpolitik der Zentralbanken abhängen. Sollte sich die derzeitige Entwicklung aber fortsetzen, dann könnte der Basiszinssatz weiter steigen. Eine anhaltend hohe Inflation sowie weitere Zinserhöhungen der EZB können zu einem weiteren Ansteigen des Basiszinssatzes im Jahr 2022 führen. Auch zunehmende Spekulationen auf den Anleihemärkten können zu weiter steigenden Renditen bei Staatsanleihen führen, was wiederum in steigenden Basiszinssätzen münden könnte.

Unter Berücksichtigung der Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sieht der FAUB aktuell keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Auch in den Auswirkungen des aktuell andauernden Ukraine-Kriegs sieht der FAUB des IDW keinen Anlass, die Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell.

Zum 01.09.2022 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 1,50 % somit 8,50 %. Dies entspricht einem Faktor von rund 11,76. Die weitere Entwicklung des Zinssatzes bleibt vor dem Hintergrund der aktuell vergleichsweise unruhigen Entwicklung am Kapitalmarkt sowie des gesamtwirtschaftlichen Umfelds mit Spannung abzuwarten. Es ist allerdings zu erwarten, dass der Basiszinssatz im Jahr 2022 weiter steigen wird.

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