Bewertungsfragen gehören nach wie vor zu den schwierigsten betriebswirtschaftlichen Themenkomplexen, mit denen Unternehmen und Privatpersonen in der täglichen Praxis konfrontiert sind. In unserem exklusiven Kleeberg Newsletter „VALUE“, der quartalsweise erscheint, informieren wir Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen aus dem Bereich der Unternehmensbewertung.
Bei kapitalwertorientierten Bewertungsmethoden (bspw. Ertragswertverfahren nach IDW S 1 oder DCF-Verfahren) wird der gesamte Unternehmenswert regelmäßig zu einem Großteil durch die Phase der ewigen Rente bestimmt. Insofern ist es essenziell, dass die in der ewigen Rente getroffenen Annahmen schlüssig und in sich widerspruchsfrei sind. Eine wesentliche Voraussetzung für die Phase der ewigen Rente ist, dass sich das Bewertungsobjekt im sogenannten eingeschwungenen Zustand befindet. Im aktuellen VALUE werden wesentliche Aspekte dargestellt, die den eingeschwungenen Zustand kennzeichnen.
Im aktuellen VALUE Newsletter informieren wir Sie zudem zu der sachgerechten Ableitung der Fremdkapitalkosten nach IFRS für Zwecke des Goodwill-Impairment-Tests nach IAS 36.
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung liefert das OLG Düsseldorf mit seinem Beschluss vom 28.11.2022, Az.: 26 W 4/21. Das OLG Düsseldorf thematisiert im betreffenden Beschluss unter anderem den Börsenkurs im Freiverkehr als Schätzungsgrundlage im Rahmen eines Spruchverfahrens bei einem Squeeze-out.
Gerne bieten wir Ihnen über den Newsletter hinaus weitere Informationen zur Unternehmensbewertung an. Laufend informieren wir Sie unter www.unternehmensbewertung.de über alle bewertungsrelevanten Fragestellungen und aktuelle Entwicklungstendenzen.