https://kleeberg-valuation.de/en/team/sebastian-schoffel/
https://kleeberg-valuation.de/team/sebastian-schoeffel/
https://kleeberg-valuation.de/en/team/karl-petersen/
https://kleeberg-valuation.de/en/team/gregor-zimny/
https://kleeberg-valuation.de/en/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-valuation.de/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-valuation.de/team/karl-petersen/

News

Basiszinssatz nach IDW S 1 sinkt zum 01.02.2024 gerundet auf 2,50 %

Sinkende Tendenz des ungerundeten Basiszinssatzes der letzten Wochen erstmals im gerundeten Basiszinssatz sichtbar

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 sinkt zum 01.02.2024 auf gerundet 2,50 %. Der ungerundete Basiszinssatz sinkt von 2,72 % zum 01.01.2024 auf 2,49 % zum 01.02.2024. Somit ist der ansteigende Trend des Basiszinssatzes der letzten beiden Jahre gebrochen. Dies ist die erste Verringerung des gerundeten Basiszinssatzes seit September 2021.

Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz hat zum 01.02.2024 nach einem längeren Aufwärtstrend erstmals eine Kehrtwende vollzogen. Der gerundete Basiszinssatz sinkt in diesem Monat auf 2,50 %, ungerundet sinkt der Basiszinssatz um 0,23-Prozentpunkte deutlich von 2,72 % (01.01.2024) auf 2,49 % (01.02.2024).

Der Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i. d. F 2008 bzw. RS HFA 10, unterlag in den letzten Jahren (vor dem Jahr 2022) eher einem negativen Trend. So betrug er 1,00 % zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 nur noch 0,20 %. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2020 unter anderem auch wegen der Corona-Krise noch weiter fort und resultierte, erstmalig zum 01.06.2020, sogar in negativen Basiszinsen (-0,10 %). Dieses negative Zinsniveau blieb bis zum 01.03.2021 bestehen und ging dann wieder in ein zwar niedriges, aber positives Niveau über. Zum 01.01.2022 betrug der Basiszinssatz 0,10 %. Seit dem 01.01.2022 hat sich der Basiszinssatz jedoch von 0,10 % auf 2,75 % zum 01.01.2024 beinahe verdreißigfacht. Dieser Aufwärtstrend ist nun zu Beginn des Jahres 2024 gestoppt.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der mehrere Jahre anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Daher ist der Basiszinssatz zum 01.02.2024 auf 1/4-Prozentpunkte zu runden.

Zum 01.02.2024 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 2,49 % (per 01.01.2024: 2,72 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein Rückgang, der sich auch im gerundeten Wert niederschlägt.

Im Jahr 2022 hat sich ein deutlicher Anstieg im gerundeten Basiszinssatz um 1,90 % – von 0,10 % (01.01.2022) auf 2,00 % (01.01.2023) – ergeben, der unter anderem auf die derzeitigen Verwerfungen an den Kapitalmärkten als auch auf die politischen Unsicherheiten wie dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zurückzuführen ist, die Anleger bei einem steigenden Zinsniveau zu Anlagen in sichere Bundesanleihen bewegen. Des Weiteren sorgt ebenfalls die historisch hohe Inflationsrate für weiterhin steigende Zinsen und damit auch für einen steigenden Basiszinssatz. Die Inflation lag laut Statistischem Bundesamt für das Gesamtjahr 2022 bei durchschnittlich rd. 7,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Die EZB hat im Jahr 2022 zudem den Leitzins erstmals seit Jahren wieder angehoben, und zwar im Juli 2022 von 0,00 % – um 0,50 %-Punkte – auf 0,50 % und im September 2022 noch einmal um 0,75%-Punkte auf 1,25 %. Im Oktober 2022 folgte eine weitere Erhöhung um 0,75 %-Punkte auf 2,00 % und schließlich Mitte Dezember 2022 die im Jahr 2022 letzte Erhöhung um 0,50 %-Punkte auf 2,50 %.

Im Jahr 2023 sank die Inflation nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahresdurchschnitt auf 5,9 % gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund des immer noch erhöhten Inflationsgeschehen führte die EZB Leitzinserhöhungen von je 0,50 Prozentpunkten im Februar 2023, März 2023, Mai 2023, Juni 2023, Juli 2023 und im September 2023 mit je 0,25 Prozentpunkten durch. Seit dem 14.09.2023 beläuft sich der Leitzins der EZB (Hauptrefinanzierungsgeschäft) auf 4,50 %. Dieses steigende Zinsniveau beeinflusst auch den bewertungsrelevanten Basiszinssatz, der im Jahr 2023 von anfangs 2,00 % auf 2,75 % angestiegen ist.

Bei einer Rundung auf 1/4-Prozentpunkte beträgt der Basiszinssatz zum 01.02.2024 im Ergebnis 2,50 %. Ob zukünftig mit weiteren Senkungen des Basiszinssatzes gerechnet werden kann, ist derzeit noch nicht abzuschätzen. Dies wird von den weiteren weltweiten Entwicklungen und Krisen sowie auch von der Geldmarktpolitik der Zentralbanken abhängen.

Unter Berücksichtigung der Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der bisherigen expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW im Oktober 2019, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sah der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Auch in den Auswirkungen des aktuell andauernden Ukraine-Krieges sieht der FAUB des IDW bislang keinen Anlass, die Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell. Der FAUB sieht trotz der aktuellen Ereignisse, wie die hohe Inflationsrate bislang keinen Grund zur Anpassung der Bandbreitenempfehlung.

Zum 01.02.2024 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Betafaktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 2,50 % somit 9,50 %. Dies entspricht einem Faktor von rd. 10,5. Noch zu Beginn des Jahres 2022 lagen die standardisierten Eigenkapitalkosten bei 7,10 %, was einem Faktor von rd. 14,1 entspricht. Die Entwicklung des bewertungsrelevanten Basiszinssatzes bedeutet, dass bei ansonsten unveränderten bewertungsrelevanten Faktoren, die ermittelten Werte aktuell um mehr als 25 % niedriger ausfallen als noch zu Beginn des Jahres 2022. Die aktuelle Senkung des Basiszinssatzes macht sich hierbei noch nicht im größeren Ausmaß bemerkbar.

Aktuell bleibt abzuwarten, welche Richtung die Entwicklung des Basiszinssatzes im weiteren Verlauf des aktuellen Jahres 2024 nehmen wird. Sollte sich im Verlauf des Jahres 2024 ein Verharren auf dem aktuell – gegenüber den Vorjahren weiterhin – hohen Niveau oder sogar wieder ein Aufwärtstrend einstellen, werden die zu ermittelnden Werte weiter unter Druck geraten. Dies gilt zumindest so lange, wie keine aktualisierten (im Sinne von reduzierten) Bandbreitenempfehlungen des FAUB zur Marktrisikoprämie vorliegen. Ein weiterer Zinssatzrückgang beim bewertungsrelevanten Basiszinssatz würde demgegenüber zu einer Entlastung und sukzessive abnehmenden Wertminderungsdruck führen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Advisory Valuation

EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert

Die Jahre 2022 und 2023 waren aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kontinuierlich mehrfach erhöht. Am 11.04.2024 hat die EZB nun verkündet, dass sie zum vierten Mal nach zuvor zehn Erhöhungen in Folge den...
Advisory Valuation

Basiszinssatz

Basiszinssätze nach IDW S 1 i. d. F. 2008 Die folgende Tabelle stellt die Basiszinssätze für Unternehmens­bewertungen nach IDW S 1 i. d. F. 2008 bzw. IDW RS HFA 10 für Bewertungsstichtage, beginnend ab 01.11.2017, dar. Die Zinssätze wurden gemäß Vorgaben des IDW (vgl. WPH Edition, Bewertung und Transaktionsberatung,...
Advisory Valuation Thema

Insolvenzvoraussetzungen und Erleichterungen für Start-Ups

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 16.08.2023 Stellung zur Anwendung der BGH-Grundsätze bezüglich der positiven Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 S. 1 InsO genommen. Das OLG betont, dass die BGH-Grundsätze nicht uneingeschränkt auf Start-Ups übertragbar sind. Eine realistische und nachvollziehbare (Finanz-)Planung kann unter bestimmten Bedingungen als ausreichend für die Beurteilung der...
Advisory Valuation

Berücksichtigung eines abschreibungsbedingten Steuervorteils (TAB)

Bei der Bewertung von Personengesellschaften kann regelmäßig ein abschreibungsbedingter Steuervorteil (sog. ,,TAB“) zu berücksichtigen sein. Unter dem TAB versteht man den Barwert der Steuerersparnis aus der Abschreibung der in der steuerlichen Ergänzungsbilanz aufgedeckten stillen Reserven. Der BGH hat in einem Urteil vom 05.12.2023 festgestellt, dass ein TAB bei einer...