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Auswirkungen des Iran-Konflikts auf Unternehmensbewertungen

Die Eskalation des Konflikts zwischen dem Iran einerseits und Israel und den USA andererseits führt zu wirtschaftlichen Auswirkungen und Bewertungskonsequenzen

Die am 28.02.2026 begonnen Kampfhandlungen im Nahen Osten weiten sich immer weiter aus. Hierdurch ergeben sich unmittelbar auch Konsequenzen für die globale Wirtschaft. Der Konflikt sorgt für starke Verunsicherung an den Finanz- und Rohstoffmärkten. Vor allem der Anstieg der Gas- und Ölpreise infolge der Einschränkung des Schiffsverkehrs durch die Straße von Hormus birgt Risiken für die Weltwirtschaft und hat unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmensbewertungen.

Am 28.02.2026 hatten Israel und die USA den Iran militärisch angegriffen und dabei unter anderem das Staatsoberhaupt und den Religionsführer des Landes Ajatollah Ali Chamenei getötet. Der Iran reagierte unmittelbar mit Gegenangriffen und sperrte die Straße von Hormus, eine der wichtigsten Handelsrouten des weltweiten Energiehandels und Schiffsverkehrs. Rund ein Fünftel der globalen Öltransporte passiert täglich die Meerenge in der ölreichen Region am Persischen Golf. Der Konflikt stellt in vielerlei Hinsicht ein einschneidendes globales Ereignis dar, das mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf die globale Entwicklung der Wirtschaft hat. 

Die Öl- und Gaspreise legten am 02.03.2026, dem ersten Handelstag nach der Eskalation im Nahen Osten, zunächst kräftig zu. Dabei erreichte Brent-Öl in der Spitze bei 82,37 US-Dollar je Barrel den höchsten Stand seit Juli 2024 und US-Öl bei 75,33 Dollar den höchsten Stand seit Juni 2025. Der europäische Gaspreis stieg am 02.03.2025 um rund 25 % an. Das ist der stärkste Preissprung seit August 2023.

Da höhere Ölpreise die Wirtschaftsleistung drücken, zeichneten sich am Aktienmarkt überwiegend Verluste ab. Berechnungen der Europäischen Zentralbank zeigen, dass ein Ölpreisanstieg um 10 Prozent mittelfristig das Potenzialwachstum um 0,2 Prozent drücke. Das Potenzialwachstum ist ein Maß für die langfristige Wachstumsrate einer Volkswirtschaft bei normaler Auslastung. Die erhöhte Unsicherheit an den Finanzmärkten wird unter anderem an der Notierung des Volatilitätsindex für den deutschen Leitindex DAX (VDAX) sichtbar. Der VDAX misst in Prozentpunkten die erwartete Schwankungsbreite (implizite Volatilität) für die kommenden 30 Tage und gilt als „Angstbarometer“ des Marktes. Der VDAX stieg durch die Eskalation in Nahost um rd. 15 % an. Entscheidend ist nun die Dauer des Konflikts und wann sowie in welchem Umfang die Straße von Hormus wieder befahrbar wird. Marktbeobachter sehen das Risiko weiterer Preisanstiege und halten Dimensionen wie beim Einmarsch Russlands in die Ukraine für möglich, falls der Konflikt länger andauert und weiter eskaliert. Insgesamt führt der Iran-Konflikt zu einem starken Anstieg (wirtschaftlicher) Unsicherheiten, deren Weiterentwicklung und Ende zum aktuellen Zeitpunkt nur schwer einschätzbar ist. 

Der FAUB des IDW hat mit dem fachlichen Hinweis „Auswirkungen von Russlands Krieg gegen die Ukraine auf Unternehmensbewertungen“ vom 20.03.2022 dazu Stellung genommen, welche Konsequenzen der Ukraine-Krieg für Unternehmensbewertungen und Bewertungsfragen hat. Diese Stellungnahme lässt sich in Bezug auf Unternehmensbewertungen zumindest teilweise auf die Eskalation in Nahost transferieren.

Der FAUB des IDW weist darauf hin, dass Unternehmenswerte stichtagsbezogen zu ermitteln sind. Die Erwartungen über die künftigen finanziellen Überschüsse sowohl des Bewertungsobjekts als auch der bestmöglichen Alternativinvestition hängen von dem Umfang der im Zeitablauf zufließenden Informationen ab. Bei Auseinanderfallen des Bewertungsstichtags und des Zeitpunkts der Durchführung der Bewertung ist daher nur der Informationsstand zu berücksichtigen, der bei angemessener Sorgfalt zum Bewertungsstichtag hätte erlangt werden können.

Bei Stichtagen vor Beginn der Angriffe von Israel und den USA im Iran am 28.02.2026, sind die Auswirkungen des Iran-Konflikts bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen. Diese Sichtweise folgt auch der vom BGH entwickelten und unverändert für Bewertungszwecke gültigen sogenannten Wurzeltheorie, die besagt, dass allein solche Sachverhalte bei der Bewertung zu berücksichtigen sind, die am Bewertungsstichtag bereits in der Wurzel angelegt und damit als bewertungsrelevant anzusehen sind. Insofern hat bei Bewertungen mit Stichtagen bis einschließlich 27.02.2026 keine Berücksichtigung des Iran-Konflikts für Bewertungszwecke zu erfolgen. Allerdings ist in Bewertungsgutachten darauf hinzuweisen, dass die Auswirkungen des Iran-Konflikts nicht berücksichtigt wurden.

Wesentlich komplexer stellt sich die Situation für Stichtage ab dem 28.02.2026 dar. Die Auswirkungen des Iran-Konflikts sind bei Bewertungsstichtagen ab dem 28.02.2026 einzelfallspezifisch zu analysieren. Dabei ist zu untersuchen, ob und wie sich der Iran-Konflikt auf die Ertragslage des konkreten Bewertungsobjekts auswirkt. Eine Ausgangsbasis für die Abschätzung der Auswirkungen können individuelle, aber auch global beobachtbare Effekte sein.

Zu analysieren ist im Rahmen von Unternehmensbewertungen mit Stichtagen ab dem 28.02.2026, ob das Bewertungsobjekt unmittelbar mit beteiligten Ländern in der Nahost-Region Geschäftsbeziehungen unterhält bzw. sich in den Ländern Produktionsstätten und/oder Beteiligungen befinden. Sollte dies der Fall sein, dann ist unter anderem zu analysieren, inwiefern Einschränkungen aufgrund von Produktions- und Lieferausfällen bestehen und ggf. eingeschränkte Dividendenausschüttungsmöglichkeiten oder sogar Enteignungen drohen.

In den Fällen, in denen das Bewertungsobjekt keine unmittelbaren Verbindungen mit dem Iran oder mit unmittelbar vom Konflikt betroffenen Ländern hat, sind dennoch mittelbare Auswirkungen zu analysieren, die sich unter anderem in steigenden Rohstoff- und Energiepreisen, Zins- und Wechselkursschwankungen und einem sich ändernden Konsumentenverhalten manifestieren können.

Trotz des ungewissen weiteren Verlaufs des Iran-Konflikts ist bezogen auf die Langfristperspektive im Einzelfall zu analysieren, ob und inwieweit Pläne und Geschäftsmodelle aus der Zeit vor dem Konflikt zukünftig überhaupt noch zugrunde gelegt werden können. Den erhöhten Unsicherheiten sollte dem FAUB des IDW folgend durch Szenario-Analysen begegnet werden.

Bezogen auf die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes ist anzumerken, dass sich der Kapitalisierungszinssatz an langfristigen Analysen von durchschnittlichen Marktrenditen orientiert. Der FAUB des IDW sah es bei Ausbruch des Russland-Ukraine Kriegs im Februar 2022 als sachgerecht an, die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern nicht anzupassen. Pauschale Zuschläge beim Kapitalisierungszinssatz lehnte der FAUB ab. Dies lässt sich mit Blick zumindest zum aktuellen Zeitpunkt auf die Eskalation in Nahost übertragen. Die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern ist dementsprechend auch in der gegenwärtigen Situation in einer Bandbreite zwischen 5,25 % und 6,75 % anzusetzen. Die gestiegenen Unsicherheiten aufgrund des Iran-Konflikts sind in der Planung der finanziellen Überschüsse abzubilden.

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