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Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.04.2026 gerundet bei 3,50 %

Aufwärtstrend beim ungerundeten Basiszinssatz zum 01.04.2026 trotz weltweiter Krisen abgeschwächt

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stieg im Februar 2026 nach einem viermonatigen unveränderten Niveau von 3,25 % gerundet auf 3,50 %. Vor dem Zinsanstieg auf 3,50 % wurde ein Wert von 3,50 % zuletzt im September 2011, d. h. vor über 14 Jahren erreicht. Der ungerundete Basiszinssatz steigt geringfügig von 3,45 % (per 01.03.2026) auf 3,46 % zum 01.04.2026.

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 spiegelt eine risikofreie und fristadäquate Alternativanlage zur Investition in das zu bewertende Unternehmen wider. In der Unternehmensbewertung erfolgt häufig die Annahme einer zeitlich unbegrenzten Lebensdauer des zu bewertenden Unternehmens. Der Basiszinssatz stellt somit die Rendite einer zeitlich nicht begrenzten risikofreien Kapitalmarktanlage dar. In Deutschland erfüllen Anleihen der öffentlichen Hand (Bundesanleihen) weitestgehend die Forderung nach Risikofreiheit. Der Ausgangspunkt für die Bestimmung des „risikolosen“ Basiszinssatzes nach IDW S 1 ist daher die Zinsstrukturkurve für Staatsanleihen. Zur Ableitung des Basiszinssatzes hat sich in der Praxis die Svensson-Methode etabliert.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der mehrere Jahre anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Zum 01.04.2026 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 3,46 % (per 01.03.2026: 3,45 %). Daher ist der Basiszinssatz zum 01.04.2026 auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein Anstieg, der sich nicht im gerundeten Wert niederschlägt. Der Basiszinssatz beträgt zum 01.04.2026 gerundet 3,50 %.

Der Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i.d.F. 2008 wies in den 2010er Jahren nahezu durchgehend eine sinkende Tendenz auf. Im Jahr 2020 nahm dieser sogar erstmals negative Werte an. So sank der Basiszinssatz ausgehend von einem Zinssatz i.H.v. 4,50 % Mitte des Jahres 2009 bis zum Jahreswechsel 2020/2021 auf -0,20 %. Ursächlich hierfür war die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) verstärkt durch die Corona-Krise ab 2020.

Im Zeitraum vom Beginn des Jahres 2021 bis zum Beginn des Jahres 2024 vervielfachte sich der bewertungsrelevante Basiszinssatz. Dieser betrug zum 01.01.2021 noch -0,20 % und erreichte zum 01.01.2024 mit 2,75 % den höchsten Wert seit April 2014. Hintergrund waren massiv gestiegene Inflationsraten und das daraufhin höhere Zinsniveau durch Leitzinserhöhungen der Zentralbanken (insbesondere der EZB). Hinzu kamen die Verwerfungen durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Zum 01.02.2024 erfolgte eine Kehrtwende und der gerundete Basiszinssatz stagnierte bis zum 01.04.2025 bei gerundet 2,50 %. Das Jahr 2024 war geprägt durch ein rückläufiges Inflationsgeschehen und durch die ab Juni 2024 von der EZB vorgenommenen Zinssenkungen. In dem Basiszinssatz nach IDW S 1 haben sich die vorstehenden Entwicklungen noch nicht niedergeschlagen.

Das Anfang März 2025 angekündigte Finanzpaket führte im Laufe des Monats März 2025 zu einem Anstieg der Zinsen für deutsche Staatsanleihen. Die aktuelle Bundesregierung plant in den kommenden Jahren in großem Umfang neue Anleihen auszugeben. Das größere Angebot an deutschen Staatsanleihen dürfte es schwieriger machen, zu den aktuell gebotenen Zinssätzen Käufer zu finden. Der Bund als Schuldner muss daher einen höheren Risikoaufschlag bieten, damit Investoren das größere Angebot von deutschen Staatsanleihen in Anspruch nehmen.

Der seit dem Jahr 2022 erfolgte starke Anstieg des risikolosen Basiszinssatzes hat den FAUB im September 2025 veranlasst, seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie anzupassen. In seiner Sitzung am 16.09.2025 hat der FAUB beschlossen, seine Bandbreitenempfehlung für die Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 5,25 % bis 6,75 % (4,50 % bis 5,75 % nach persönlichen Steuern) anzupassen und damit die Bandbreite abzusenken. Die bisherige Bandbreite aus dem Jahr 2019 betrug 6,00 % bis 8,00 % vor persönlichen Steuern (5,00 % bis 6,50 % nach persönlichen Steuern) (vgl. Newsbeitrag vom 23.09.2025). Die Bandbreitenempfehlung aus dem Jahr 2019 bestand trotz der Corona-Pandemie fort. Auch in den Auswirkungen des im Jahr 2022 ausgebrochenen Ukraine-Krieges sah der FAUB des IDW zunächst keinen Anlass, die Bandbreitenempfehlung anzupassen. Die Reduktion der Bandbreitenempfehlung erfolgte dann im September 2025.

Zum 01.04.2026 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der seit September 2025 geltenden Mittelwertempfehlung des IDW i.H.v. 6,00 % bei einem Betafaktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 3,50 % somit 9,50 % und entsprechen wieder dem Niveau im März 2025. Die standardisierten Eigenkapitalkosten i.H.v. 9,50 % entsprechen einem Faktor von rd. 10,5 und liegen (trotz des gestiegenen Basiszinssatzes) aufgrund der gesenkten Marktrisikoprämie nun wieder unter den standardisierten Eigenkapitalkosten von Anfang September 2025 i.H.v. 10,00 % (Faktor: 10,0). Somit liegen die ermittelten Unternehmenswerte bei ansonsten unveränderten bewertungsrelevanten Faktoren trotz des im Vergleich zu den Monaten vor Oktober 2025 angestiegenen Basiszinssatzes zum 01.04.2026 aktuell wieder auf dem gleichen Niveau wie zu Beginn des Jahres 2025.

Es bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich der Basiszinssatz im Jahr 2026 entwickeln wird. Sollte der ungerundete Basiszinssatz den bisherigen Aufwärtstrend fortsetzen, würde der Abwertungsdruck, der durch die im Vergleich zu den Jahren bis 2021 erhöhten Diskontierungssätze entsteht, wieder zunehmen. Entscheidender Einfluss kommt hierbei auch dem Inflationsgeschehen zu. Die Inflationsrate ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts von 3,9 % im Dezember 2023 auf 2,1 % im Januar 2026 zurückgegangen. Im Februar 2026 sank die Inflation in Deutschland noch weiter auf einen Wert von 1,9 %, bevor im März 2026 die ansteigenden Energiepreise aufgrund des Iran-Kriegs zu einer voraussichtlichen Inflationsrate von 2,7 % (vorläufige Angaben des Statistischen Bundesamtes) führten. Gleichzeitig spiegeln sich die erfolgten Zinssenkungen der EZB seit Mitte des Jahres 2024 noch nicht unmittelbar im bewertungsrelevanten Basiszinssatz wider. Der FAUB hat durch die Senkung der Bandbreitenempfehlung zur Marktrisikoprämie in jedem Fall den Abwertungsdruck gemindert.

Insofern ist genau zu beobachten, wie lange der Basiszinssatz auf dem aktuellen Niveau verharren wird. Derzeit ist eine seit März 2025 anhaltende Aufwärtsbewegung (im gerundeten und ungerundeten Basiszinssatz) zu beobachten. In der Folge könnte sich bei einem weiter steigenden Basiszinssatz die Situation hinsichtlich des Abwertungspotentials trotz der gesenkten Marktrisikoprämie verstärken. Insgesamt bleiben die Entwicklung der EZB-Zinsen sowie der Inflation (auch im Hinblick auf die Ende Februar begonnenen Kampfhandlungen im Nahen Osten) im Verlauf des Jahres 2026 abzuwarten. Entscheidend ist nun die Dauer des Konflikts und wann sowie in welchem Umfang die Straße von Hormus wieder befahrbar wird. Sowohl die Entwicklung der Leitzinsen der westlichen Notenbanken als auch die Entwicklung des Inflationsgeschehens dürften davon abhängen und haben auch Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Basiszinssatzes im Jahr 2026.

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