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Kaufpreisallokation

Identifizieren – Allokieren

Regelmäßig übersteigt bei einem Unternehmenskauf – unabhängig davon, ob es sich um einen Share Deal oder einen Asset Deal handelt – der gezahlte Kaufpreis die Differenz zwischen den bilanziellen Buchwerten der Vermögensgegenstände und den Schulden der Zielgesellschaft. Die Aufgabe einer Kaufpreisallokation ist die Aufteilung des gezahlten Kaufpreises auf die erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden, um die Bestandteile der Differenz zu begründen.

Eine Kaufpreisallokation vollzieht sich im Wesentlichen in den folgenden Schritten:

  1. Identifikation der Vermögenswerte und Schulden: Zentrale Herausforderung nach der Akquisition ist damit die Identifikation der Vermögenswerte und der diesen jeweils beizulegenden Zeitwerte, die Gegenstand der Transaktion waren. Dazu zählen sowohl die materiellen als auch die immateriellen Vermögenswerte, wie beispielsweise Patente sowie weitere Rechte und Kundenbeziehungen. Aber auch Schulden und Pflichten gegenüber Angestellten werden berücksichtigt.
  2. Allokation des gezahlten Preises: Dabei wird der Zeitwert genutzt, um den Kaufpreis auf die einzelnen Positionen, die in Schritt 1 festgestellt wurden, aufzuteilen.

Wir unterstützen Sie bei der Kaufpreisaufteilung – sei es für die Ermittlung und Fortführung der Zugangswerte im Rahmen eines Asset Deals oder für die Verteilung stiller Reserven und Lasten in der konsolidierten Rechnungslegung nach HGB und IFRS. Unser Ziel ist es dabei, die Transaktion bilanztechnisch richtig abzubilden und den Preis korrekt und nachvollziehbar auf die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Beteiligung bzw. des Zielunternehmens zu verteilen, um (eventuell) die Höhe eines angemessenen Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill) zu bestimmen.

Dabei orientieren wir uns selbstverständlich strikt an den gesetzlichen Vorgaben (jeweils abhängig von den zugrundeliegenden Rechnungslegungsstandards) und sind stets bemüht Ihren Nutzen zu maximieren. Die Relevanz einer Kaufpreisallokation spiegelt sich in der Abhängigkeit der künftigen Entwicklung der Ertragslage des Unternehmens und ist im Allgemeinen ebenfalls von den erworbenen Vermögensgegenständen und Schulden abhängig.