Der Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.12.2021 wie bereits im Vormonat bei gerundet 0,10 %. Ungerundet steigt der Basiszinssatz leicht von 0,124 % auf 0,144 %.
Der für Zwecke von (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 unterliegt seit mehreren Jahren einem insgesamt fallenden Trend. Nach der grundsätzlich steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie aber auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.
Bereits vor der Corona-Krise bewegte sich der Basiszinssatz auf historischen Tiefständen und war ungerundet zum 01.11.2019 bereits leicht negativ. Bis Ende Februar 2020 erholte sich der basierend auf einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelte Basiszinssatz wieder leicht auf 0,20 %. Diese kurze Erholungsphase wurde durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unterbrochen.
Die zum Jahresbeginn 2021 beobachtete Dynamik hin zu einem steigenden Basiszinssatz konnte in den Folgemonaten nicht fortgesetzt werden. Zum 01.12.2021 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 0,144 % (per 01.11.2021: 0,124 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich insofern eine leichte Erholung, die sich in diesem Monat jedoch nicht im gerundeten Wert niederschlägt. Bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte beträgt der Basiszinssatz im Vergleich zum Vormonat weiterhin 0,10 %. Insofern hat der gerundete Basiszinssatz zum 01.12.2021 mit 0,10 % das gleiche Niveau wie bereits vor genau zwei Jahren zum 01.12.2019. Insgesamt schwankt der Basiszinssatz seit ca. zwei Jahren um die Marke Null, mit kleineren temporären Ausschlägen nach oben und unten. Ein Trend zu nachhaltig steigenden oder sinkenden Basiszinssätzen kann in der ex post Betrachtung seit zwei Jahren nicht identifiziert werden.
Der FAUB des IDW hat in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sieht der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell.
Zum 01.12.2021 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 0,10 % somit 7,10 %. Dies entspricht einem Faktor von rd. 14,08. Die weitere Entwicklung des Zinssatzes bleibt abzuwarten.