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EZB belässt Leitzins weiterhin bei 2,25 %

Nachdem die EZB im Juni 2026 erstmals seit Oktober 2023 die Leitzinsen anhob, erfolgt im Juli 2026 nun wieder eine Zinspause.

Die EZB hatte ihren Leitzins von Juli 2022 bis Oktober 2023 aufgrund hoher Inflationsraten nach Beginn des Ukraine-Kriegs deutlich auf 4,00 % (Einlagenzins) angehoben. Im Anschluss hat die EZB den Leitzins acht Mal in Folge auf 2,00 % gesenkt. Nach einer Phase stabiler Inflationsraten und sieben Zinspausen in Folge erhöhte die EZB im Juni 2026 aufgrund der durch den Iran-Krieg angestiegenen Inflation erstmals wieder den Leitzins auf 2,25 %. Im Juli 2026 erfolgt nun eine Zinspause.

Die wirtschaftlichen und geopolitischen Ereignisse, insbesondere der russische Angriffskrieg in der Ukraine und der Anfang März 2026 begonnene Iran-Krieg, prägen das aktuelle Wirtschaftsgeschehen. Eine Folge der Krisen der letzten Jahre war ein historischer Anstieg der Inflationsraten vor allem im Jahr 2022. Von März 2023 bis März 2024 ging das Inflationsgeschehen schließlich von 7,4 % auf 2,2 % zurück. Die Gesamtinflation im Euroraum betrug im Jahresdurchschnitt 2024 rd. 2,4 %. Für das Gesamtjahr 2025 lag die Inflationsrate bei 2,2 %.

Die Inflationsrate ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf 2,1 % im Januar 2026 weiter zurückgegangen. Im Februar 2026 sank die Inflation in Deutschland auf einen Wert von 1,9 %, bevor im März 2026 die ansteigenden Energiepreise aufgrund des Iran-Kriegs zu einer Inflationsrate von 2,6 % und im April 2026 zu einer Inflationsrate von 2,9 % führten. Im Mai 2026 betrug die Inflationsrate wieder 2,6 % und im Juni 2,3 % (vorläufige Angaben des Statistischen Bundesamtes).

Volkswirte der EZB rechnen derzeit mit einer Gesamtinflation für das Jahr 2026 i. H. v. 3,0 %, für das Jahr 2027 i. H. v. 2,5 % und für das Jahr 2028 i. H. v. 2,2 %. Damit wird die erwartete Gesamtinflation für die Jahre 2026 bis 2028 über dem Inflationsziel der EZB von rd. 2,0 % liegen. Der derzeitige Krieg im Nahen Osten und der damit verbundene Anstieg der Öl- und Gaspreise führten in den letzten Monaten zu einem Schub der Inflation. Um diesem Wiederaufflammen des Inflationsgeschehens entgegenzuwirken, hatte der EZB-Rat im Juni 2026 eine Erhöhung der Leitzinsen beschlossen.

Entscheidend für den weiteren Verlauf des Inflationsgeschehens ist insbesondere, wie es mit dem Krieg im Nahen Osten weitergehen wird sowie wann und in welchem Umfang die Straße von Hormus wieder zuverlässig und dauerhaft befahrbar sein wird.

Die erste Zinspause nach der Zinserhöhung der EZB im Juni 2026 um 0,25 Prozentpunkte bedeutet für die relevanten Zinssätze Folgendes:

  • Der Hauptrefinanzierungssatz bleibt bei 2,40 %. Der Hauptrefinanzierungssatz ist der Zinssatz, zu welchem sich Banken Geld leihen können.
  • Der Zinssatz für die Einlagefazilität, auch Einlagenzins genannt, bleibt bei 2,25 %. Der Einlagenzinssatz gilt seit der zweiten Jahreshälfte 2024 als der für die Finanzmärkte richtungsweisende Zinssatz. Vorher galt das für den Hauptrefinanzierungssatz.
  • Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität bleibt bei 2,65 %.

Mit der Zinserhöhung im Juni 2026 signalisierte die EZB, dass sie dem Auftreten einer erneuten Hochinflationsphase, wie sie in den Jahren 2022 und 2023 durch den Ukraine-Krieg ausgelöst wurde, vehement entgegentritt. Ähnlich wie der Ukraine-Krieg zu steigenden Energiepreisen geführt hatte, hat auch der Iran-Krieg seit März 2026 zu einem energiepreisbedingten Inflationsschub geführt. Aktuell hat die EZB eine Zinspause eingelegt, da die Auswirkungen des Energieschocks auf die Inflation noch nicht vollständig zum Tragen gekommen sind. Eine weitere Zinserhöhung ist nach Meinung der EZB deshalb zunächst nicht notwendig.

Der für Bewertungsfragen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 wies bereits seit Beginn des Jahres 2022 durchgehend eine steigende Tendenz auf. Der risikolose Basiszinssatz nach IDW S 1 betrug zum 31.12.2025 noch gerundet 3,25 % und ist zum 01.02.2026 auf gerundet 3,50 % angestiegen. Er verharrt auch im Juli 2026 noch auf diesem Niveau. Ein risikoloser Basiszins i. H. v. 3,50 % wurde vor dem Jahr 2026 zuletzt im September 2011, d. h. vor über fünfzehn Jahren erreicht.

Im Unterschied zum Einlagenzinssatz der EZB dient der Basiszinssatz nach IDW S 1 als Grundlage für die Diskontierung zukünftiger Cashflows im Rahmen von Unternehmensbewertungen. Eine Änderung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 hat relevante Auswirkungen auf Unternehmenswerte. Die Ableitung des Basiszinssatzes erfolgt kapitalmarktorientiert anhand der Renditen von Anleihen der öffentlichen Hand (Bundesanleihen). Insofern werden künftige Zinssatzanpassungen der führenden Notenbanken wie FED und EZB mittelbar auch Auswirkungen auf den Basiszinssatz haben. Steigt das allgemeine Zinsniveau, dürfte dies in der Regel einen steigenden Basiszinssatz und damit tendenziell, bei ansonsten unveränderten Bedingungen, sinkende Unternehmenswerte zur Folge haben.

Die früheren Leitzinserhöhungen der Notenbanken hatten u. a. deutliche Auswirkungen auf die Fremdfinanzierungskosten für Unternehmen und private Haushalte, die seit Beginn der Leitzinserhöhungen deutlich angestiegen sind. Private Haushalte spüren den Anstieg der Fremdfinanzierungskosten, insbesondere bei der Aufnahme von Krediten zur Immobilienfinanzierung. Unternehmen mit einer hohen Fremdkapitalquote, die Investitionen jahrelang günstig refinanzieren konnten, müssen sich bei anstehenden Umschuldungen zukünftig zu ungünstigeren Konditionen finanzieren. Gleichzeitig führte das gestiegene Zinsniveau bei ansonsten gleichen Bewertungsparametern zu sinkenden Unternehmenswerten und damit zu erhöhten Wertminderungsrisiken.

Die nächste Zinssitzung der EZB ist für den 10.09.2026 geplant. Der mögliche weitere Anstieg der Inflation im Zuge des Öl- und Gaspreisanstiegs im Euroraum führt zu Spekulationen über weitere Zinssteigerungen der EZB in der zweiten Jahreshälfte 2026.

Die Entwicklung des für Unternehmensbewertungen relevanten Basiszinssatzes ist derzeit geprägt durch eine Gemengelage an sich überlagernden Effekten. Daher ist die weitere Zinsentwicklung für das Jahr 2026 noch nicht abschätzbar. Wenn das allgemeine Zinsniveau weiter steigt, dürfte dies die Kapitalkosten der Unternehmen in der Weise beeinflussen, dass auch diese weiter steigen werden. In der Folge würden bei ansonsten unveränderten Bewertungsparametern die Unternehmenswerte sinken und etwaige Wertminderungsrisiken zunehmen. Insofern bleiben die Auswirkungen der aktuellen und künftigen Notenbankpolitik auf den Kapitalmarkt und die Unternehmenswerte abzuwarten.

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