https://kleeberg-valuation.de/en/team/sebastian-schoffel/
https://kleeberg-valuation.de/team/sebastian-schoeffel/
https://kleeberg-valuation.de/en/team/karl-petersen/
https://kleeberg-valuation.de/en/team/gregor-zimny/
https://kleeberg-valuation.de/en/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-valuation.de/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-valuation.de/team/karl-petersen/

News

OLG Frankfurt: Berück­sichtigung einer wachstums­bedingten Thesaurierung in der ewigen Rente ist grund­sätzlich sach­gerecht

Das OLG Frankfurt hat in seinem Beschluss vom 08.09.2020 (Az 21 W 121/15) entschieden, dass bei der Ertragswertermittlung für Zwecke der Unternehmensbewertung die Berücksichtigung einer wachstumsbedingten Thesaurierung in der ewigen Rente grundsätzlich sachgerecht ist. Die Höhe der wachstumsbedingten Thesaurierung ist im Regelfall in Abhängigkeit des konkreten Kapitalbedarfs, der sich aus dem Wachstum in der ewigen Rente ergibt, zu ermitteln. Die sich aus inflationsbedingten Wertsteigerungen ergebende Besteuerung ist dabei im Rahmen der Ertragswertermittlung angemessen.

In seinem Beschluss vom 08.09.2020 hat das OLG Frankfurt u.a. zum Umgang mit der wachstumsbedingten Thesaurierung in der ewigen Rente bei der Ertragswertermittlung im Rahmen einer gewinn- und ertragsorientierten Darstellung entschieden. Die wachstumsbedingte Thesaurierung bildet die dauerhaft im Unternehmen verbleibenden erwirtschafteten Gewinne ab, die erforderlich sind, um bei gleichbleibender Kapitalstruktur, d.h. bei einem konstanten Verhältnis der Marktwerte von Eigen- und Fremdkapital, das Wachstum des Unternehmens zu finanzieren.

Das OLG Frankfurt kommt in seinem Beschluss zu dem Ergebnis, dass für Zwecke der Unternehmensbewertung bei der Ertragswertermittlung im Rahmen einer gewinn- und ertragsorientierten Darstellung die Berücksichtigung einer wachstumsbedingten Thesaurierung in der ewigen Rente grundsätzlich sachgerecht ist.

Die Höhe der wachstumsbedingten Thesaurierung ist in der Regel anhand der Ermittlung des benötigten Kapitalbedarfs, der durch das Wachstum in der ewigen Rente verursacht wird, zu berechnen. Dabei kann die Höhe der Thesaurierung nicht pauschal mit einem festgelegten Prozentsatz (bspw. 1,0 %) vom bilanziellen Eigenkapital geschätzt werden, wenn bedeutende Posten der Bilanz annahmegemäß in der ewigen Rente nicht wachsen. Nach Auffassung des OLG Frankfurt ist der Ansatz einer effektiven Veräußerungsgewinnbesteuerung auch auf die inflationsbedingten Wertsteigerungen anzuwenden. Auch bei einer unterstellten nachhaltigen Vollauskehrung der finanziellen Überschüsse in der ewigen Rente steigt der Unternehmenswert jährlich in Höhe der Wachstumsrate. Diese – durch das inflationsbedingte Wachstum induzierten – nominellen Unternehmenswertsteigerungen stellen sich als künftige Veräußerungsgewinne dar, die in der Folge grundsätzlich den gleichen steuerlichen Belastungen unterliegen wie thesaurierungsbedingte operative Unternehmenswertsteigerungen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Valuation

Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.12.2024 gerundet bei 2,50 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stagniert zum 01.12.2024 weiterhin bei gerundet 2,50 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt von 2,46 % (per 01.11.2024) auf 2,49 % zum 01.12.2024. Somit ist die Abwärtsbewegung des ungerundeten Basiszinssatzes in den Monaten August 2024 bis Oktober 2024 vorerst gebrochen. Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz hat zum 01.02.2024 nach einem längeren...
Advisory Valuation Thema

Anlässe zur Beurteilung von Unternehmensplanungen nach IDW Praxishinweis 2/2017

Eine Unternehmensplanung und die damit einhergehende Prognose der zukünftigen Cashflows stellen eine wesentliche Beurteilungsgrundlage bei Anlässen wie Liquiditäts- und Insolvenzprüfungen, Bewertungen, Restrukturierungen und Fairness Opinions dar. Es ist folglich entscheidend, dass die Unternehmensplanung auf realistischen und nachvollziehbaren Annahmen basiert und dementsprechend plausibilisiert werden kann. Der IDW Praxishinweis 2/2017 beinhaltet...
Advisory Valuation

Basiszinssatz

Basiszinssätze nach IDW S 1 i. d. F. 2008 Die folgende Tabelle stellt die Basiszinssätze für Unternehmens­bewertungen nach IDW S 1 i. d. F. 2008 bzw. IDW RS HFA 10 für Bewertungsstichtage, beginnend ab 01.11.2017, dar. Die Zinssätze wurden gemäß Vorgaben des IDW (vgl. WPH Edition, Bewertung und Transaktionsberatung,...
Advisory Valuation

Entwurf einer Neufassung des IDW ES 1 vom FAUB verabschiedet

Das IDW hat am 22.11.2024 den Entwurf einer neuen Fassung des IDW Standards Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW ES 1 n. F.) veröffentlicht. Der Entwurf stellt im Wesentlichen eine Aktualisierung des bereits bestehenden Bewertungsstandards IDW S 1 i. d. F. 2008 dar, beinhaltet jedoch in einigen Bereichen auch Neuerungen des in der Praxis und der Rechtsprechung etablierten Standards....