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Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 01.06.2022 weiter auf gerundet 0,80 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 01.06.2022 mit gerundet 0,80 % weiterhin an und setzt die Aufwärtsentwicklung fort. Im Vergleich zum Vormonat steigt der Basiszinssatz ungerundet von 0,575 % auf 0,825 %. Das starke Wachstum beim Basiszinssatz hält somit weiter an.

Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz steigt zum 01.06.2022 weiterhin an. Mit einem Anstieg von 0,20%-Punkten im Vergleich zum Vormonat setzt sich der betrachtete Anstieg auch in diesem Monat weiter fort. Die Grenze von 1,00 % wurde noch nicht erreicht.

Der für Zwecke von (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 unterliegt seit mehreren Jahren einem insgesamt fallenden Trend. Nach der grundsätzlich steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie aber auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber. Die Auswirkungen sind nach wie vor spürbar – auch bezogen auf das bewertungsrelevante Zinsniveau. Nach wie vor ist das Niveau des Basiszinssatzes niedrig, jedoch ist eine anhaltende Erholung in letzter Zeit sichtbar.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der seit nunmehr mehreren Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.

Bereits vor der Corona-Krise bewegte sich der Basiszinssatz auf historischen Tiefständen und war ungerundet zum 01.11.2019 erstmals sogar leicht negativ. Bis Ende Februar 2020 erholte sich der basierend auf einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelte Basiszinssatz wieder leicht auf 0,20 %. Diese kurze Erholungsphase wurde durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unterbrochen. Nun könnte aber eine Trendwende beim Basiszinssatz eingeleitet worden sein – die der allgemeinen Zinsentwicklung und der Inflation folgt.

Zum 01.06.2022 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 0,825 % (per 01.05.2022: 0,575 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein Anstieg, der sich auch in diesem Monat im gerundeten Wert niederschlägt. Relativ betrachtet setzt sich der Anstieg vom Vormonat damit weiterhin fort und der ungerundete Basiszinssatz steigt erneut um mehr als 40 % gegenüber dem Vormonat an. Hintergrund dafür dürften auch die derzeitigen Verwerfungen auf den internationalen Kapitalmärkten sowie die politischen Unsicherheiten sein, die eine Flucht der Anleger in sichere Bundesanleihen zur Folge haben. Auch historisch hohe Inflationsraten sorgen für steigende Basiszinssätze. Bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte beträgt der Basiszinssatz im Vergleich zum Vormonat 0,80 %. In der Folge beträgt der gerundete Basiszinssatz zum ersten Mal seit Juni 2019 (Basiszinssatz zum 01.06.2019: 0,70 %) zum Monatsende mehr als 0,70 %. Ob zukünftig mit einer anhaltenden Erholung des Basiszinssatzes gerechnet werden kann, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Dies wird von den weiteren weltweiten Entwicklungen und Krisen sowie auch von der Geldmarktpolitik der Zentralbanken abhängen. Sollte sich die derzeitige Entwicklung aber fortsetzen, dann dürfte die Marke von 1,00 % beim gerundeten Basiszinssatz wieder bald seit mehr als drei Jahren nach oben durchbrochen werden.

Der FAUB des IDW hat bereits in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sieht der FAUB aktuell keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Auch in den Auswirkungen des aktuell andauernden Ukraine-Krieges sieht der FAUB des IDW keinen Anlass, die Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell.

Zum 01.06.2022 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 0,80 % somit 7,80 %. Dies entspricht einem Faktor von rd. 12,82. Die weitere Entwicklung des Zinssatzes bleibt vor dem Hintergrund der aktuell vergleichsweise unruhigen Entwicklung am Kapitalmarkt sowie im gesamtwirtschaftlichen Umfeld mit Spannung abzuwarten. Wenn die Zinsen insgesamt und der Basiszinssatz im Speziellen weiter steigen, werden auch tendenziell die (Unternehmens-)Bewertungen sowie Beteiligungsbuchwerte und Goodwills in den Bilanzen unter Druck geraten.

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