Das vergangene Jahr 2022 wurde unter anderem geprägt durch historisch hohe Inflationsraten, steigende Zinsen sowie den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und den steigenden Energiepreisen. Für Unternehmensbewertungen haben die vorstehenden Ereignisse einen wesentlichen Einfluss. Durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH rückt zudem die Relevanz einer Unternehmensbewertung anhand des Börsenkurses in den Fokus.
Mit dem seit Februar 2022 andauernden Krieg in der Ukraine und der hohen Inflationsrate ist die globale Wirtschaft von zwei Krisen mit weitreichenden Folgen betroffen. Diese Krisen wirken sich unter anderem preistreibend aus, wodurch die Inflationsrate in die Höhe getrieben wurde und im Jahr 2022 neue Höchststände erreichte. Als Gegenmaßnahme zu den historisch hohen Inflationsraten hob die Europäische Zentralbank (EZB) nach anhaltender Niedrigzinspolitik zum ersten Mal seit rund zehn Jahren die Leitzinsen wieder an, um die Inflation zu dämpfen. In der Folge stiegen die Marktzinsen im Jahr 2022 deutlich an. Weitere Zinserhöhungen erfolgten im Jahr 2023.
Im aktuellen VALUE Newsletter informieren wir Sie unter anderem zu der Entwicklung des Basiszinssatzes und des Leitzinses. Ferner werden wesentliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Brutto- und Nettomethode innerhalb der Unternehmensbewertung dargelegt.
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung liefert der BGH mit seinem Beschluss vom 21.02.2023, Az.: II ZB 12/21. Der BGH thematisiert im betreffenden Beschluss unter anderem die Verwendung des Börsenkurses bei der Bestimmung der Angemessenheit der Abfindung und des festen Ausgleichs bei einem geschlossenen Beherrschungsvertrag zwischen börsennotierten Aktiengesellschaften. Gerne bieten wir Ihnen über den Newsletter hinaus weitere Informationen zur Unternehmensbewertung an. Laufend informieren wir Sie unter www.kleeberg-valuation.de über alle bewertungsrelevanten Fragestellungen und aktuelle Entwicklungstendenzen.