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IDW Bewertungshinweis 5.001 ersetzt IDW Praxishinweis 2/2018

Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen

Der neue IDW Bewertungshinweis 5.001 ist in der IDW Life im Heft 10/2023 erschienen. Der Nachfolger des IDW Praxishinweises 2/2018 enthält begriffliche Klarstellungen und Erläuterungen zur Berücksichtigung von Insolvenzkosten sowie zu Indikatoren für Ausfallrisiken im Rahmen von Unternehmensbewertungen. Weiter kann nun für hochverschuldete Unternehmen unter der Bedingung einer erfolgreichen Sanierung eine objektivierte Bewertung durchgeführt werden.

Der am 06.09.2023 vom FAUB des IDW verabschiedete und im IDW Life 10/2023, S. 1010 veröffentlichte Bewertungshinweis „Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen (IDW BewH 5.011)“ stellt den Nachfolger des IDW Praxishinweises 2/2018 dar. Der überarbeitete Bewertungshinweis wurde um Ausführungen zu Insolvenzkosten sowie dadurch entstehende Auswirkungen auf operative Kapitalstrukturrisiken und auf Indikatoren für Ausfallrisiken ergänzt. Im Fall einer Bewertung von überhöht verschuldeten Unternehmen, bei denen eine klassische objektivierte Bewertung nicht möglich ist, wurde die Möglichkeit einer objektivierten Bewertung unter der Prämisse einer erfolgreichen Sanierung hinzugefügt.

Insgesamt liegt der wesentliche Unterschied zwischen dem bisherigen Praxishinweis 2/2018 und dem neuen Bewertungshinweis in der Einfügung von zusätzlichen Unterkapiteln, in denen der FAUB „Kapitalstruktur- und Ausfallrisiken“ (Kap. 2.2), „Insolvenzkostenbedingte Veränderungen der operativen Risiken und Kapitalstruktur(risiko)effekte“ (Kap. 2.3) sowie „Indikatoren für Ausfallrisiken (insbesondere Bedeutung von Ratings)“ (Kap. 2.4) erläutert. Allein die vorstehenden drei neuen Kapitel umfassen 22 der insgesamt 28 neuen Randziffern.

Die aktualisierte Fassung des Bewertungshinweises zur Berücksichtigung der Verschuldung bei der Unternehmensbewertung kommt zur rechten Zeit. Viele Unternehmen sind aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Unwägbarkeiten, u. a. wegen des Ukraine-Kriegs sowie der historisch hohen Inflationsraten, in eine Schieflage geraten. So berichtet das Statistische Bundesamt, dass die deutschen Amtsgerichte im Mai 2023 nach endgültigen Ergebnissen 1.478 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet haben. Das bedeutet einen Anstieg um 19,0 % gegenüber Mai 2022. Weiter ist zu beobachten, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen bereits seit August 2022 kontinuierlich zunimmt. Vorher haben bereits durch die Corona-Pandemie zahlreiche Unternehmen wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen. Schon damals war damit in vielen Fällen auch ein Anstieg der Verschuldung verbunden.

Der Anstieg der Verschuldung hat Auswirkungen auf das operative Geschäft von Unternehmen, ihre künftigen finanziellen Überschüsse sowie Kapitalkosten und damit auch auf Unternehmensbewertungen. Mit dem neuen Bewertungshinweis werden bisher teilweise noch offene Fragestellungen zur Berücksichtigung des Verschuldungsgrades bei der Bewertung von Unternehmen beantwortet, die zuletzt an Bedeutung gewonnen haben. Es ist daher zu begrüßen, dass der FAUB des IDW mit dem IDW Bewertungshinweis 5.001 den bisherigen Praxishinweis 2/2018 umfassend überarbeitet hat und mit ergänzenden sowie neuen Erläuterungen zur Berücksichtigung von Kapitalstrukturrisiken oder zu Insolvenzkosten die Beurteilung der Verschuldung im Rahmen von konkreten Bewertungssachverhalten erleichtert.

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