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Aktualisierung des IDW S 6 Standards

IDW gibt wichtige Updates zu IDW S 6 Sanierungskonzepten, die zu berücksichtigen sind.

Am 22.06.2023 verabschiedete der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) den neuen Standard zu den Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6). Der IDW Hauptfachausschuss billigte die neue Fassung am 13.10.2023, womit die bisherige Fassung des IDW S 6 vom 16.5.2018 ersetzt wird.

Ein IDW S 6 Gutachten soll aufzeigen, ob ein Unternehmen in Krisensituationen nachhaltig und erfolgreich saniert werden kann. Zwar sind Unternehmen sowie auch Krisen immer unterschiedlich, jedoch hat das Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) mit dem IDW S 6 Gutachten einen branchenweiten Standard für Sanierungskonzepte etabliert. Hierbei soll allen Beteiligten aufgezeigt werden, welche Anforderungen und Inhalte ein Sanierungsgutachten nach der Rechtsprechung des BGH behandeln muss.

Die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens wird grundsätzlich in zwei Stufen vorgenommen. Im ersten Schritt muss eine positive insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose erstellt werden. Das bedeutet, dass keine rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten der Fortführung des Unternehmens im Wege stehen können. Im zweiten Schritt müssen geeignete Sanierungsmaßnahmen dazu führen, dass die Wettbewerbsfähigkeit und die Renditefähigkeit wiedererlangt wird. Dies bedeutet, dass bei der Aussage über die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens eine nachhaltige Wettbewerbsposition im Mittelpunkt steht und allein positive Einnahmenüberschüsse nicht ausreichend sind. Kernanforderungen an ein IDW S 6 Gutachten sind beispielsweise eine Analyse des Krisenstadiums und deren Ursachen, sowie die Darstellung von Maßnahmen zur Abwendung einer Insolvenzgefahr.

In der neuen Fassung des IDW S 6 vom 13.10.2023 wurden Verweise aktualisiert und Klarstellungen vorgenommen. Neben den Klarstellungen wurde zusätzlich ein stärkerer Bezug zur BGH-Rechtsprechung hergestellt. Außerdem ist die Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit mit der Neufassung ein zwingender Bestandteil eines IDW S 6 Gutachten. Fehlt eine solche Aussage, entsprechen diese Gutachten künftig nicht mehr den Anforderungen. Der IDW 6 Standard befasst sich zudem auch mit aktuellen Themen wie der Sanierung mit Nachhaltigkeitsaspekten und Cyberrisiken. Dies sind nach Ansicht des IDW Themen, welche die Krisensituationen eines Unternehmens maßgeblich mitbeeinflussen und deshalb unbedingt in Sanierungskonzepten Beachtung finden sollten. Zusätzlich stellt das IDW klar, dass bedeutsame steuerrechtliche Aus- und Folgewirkungen bei der Darstellung von Sanierungsabläufen, die in Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen stehen, in der Planung zu berücksichtigen sind.

Die Qualität des Sanierungsgutachtens kann ausschlaggebend für weitere externe Finanzierungen und somit für den Fortbestand des Unternehmens, sein. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss ein Gutachten nach IDW S 6 von einem unvoreingenommenen Gutachter erstellt werden. Zudem ist es empfehlenswert, dass der Sanierungsberater interdisziplinär aufgestellt ist, da sowohl betriebswirtschaftliches als auch juristisches Know-how für die Erstellung eines Sanierungsgutachtens unabdingbar sind.

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