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Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.01.2024 gerundet bei 2,75 %

Sinkende Tendenz, jedoch bleibt der gerundete Basiszinssatz (noch) unverändert.

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.01.2024 bei gerundet 2,75 %. Der ungerundete Basiszinssatz sinkt allerdings von 2,86 % zum 01.12.2023 auf 2,72 % zum 01.01.2024. Somit ist der ansteigende Trend des Basiszinssatzes in den letzten Monaten gebrochen. Die aktuelle Entwicklung im Dezember hat jedoch noch keine Auswirkung auf den gerundeten Basiszinssatz.

Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz hat zum 01.01.2024 nach einem längeren Aufwärtstrend eine sinkende Tendenz. Der gerundete Basiszinssatz bleibt zum 01.01.2024 zwar bei 2,75 %, ungerundet sinkt der Basiszinssatz hingegen um 0,14-Prozentpunkte von 2,86 % (01.12.2023) auf 2,72 % (01.01.2024).

Der Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i. d. F 2008 bzw. RS HFA 10, unterlag in den letzten Jahren (vor dem Jahr 2022) eher einem negativen Trend. So betrug er 1,00 % zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 nur noch 0,20 %. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2020 unter anderem auch wegen der Corona-Krise noch weiter fort und resultierte, erstmalig zum 01.06.2020, sogar in negativen Basiszinsen (-0,10 %). Dieses negative Zinsniveau blieb bis zum 01.03.2021 bestehen und ging dann wieder in ein zwar niedriges, aber positives Niveau über. Zum 01.01.2022 betrug der Basiszinssatz 0,10 %. Seit dem 01.01.2022 hat sich der Basiszinssatz von 0,10 % auf 2,75 % zum 01.01.2024 beinahe verdreißigfacht.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der mehrere Jahre anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10–Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf 1/4–Prozentpunkte zu runden. Daher ist der Basiszinssatz zum 01.01.2024 auf 1/4–Prozentpunkte zu runden.

Zum 01.01.2024 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 2,72 % (per 01.12.2023: 2,86 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein Rückgang, der sich jedoch nicht im gerundeten Wert niederschlägt.

Im Jahr 2022 hat sich ein deutlicher Anstieg im gerundeten Basiszinssatz um 1,90 %-Punkte – von 0,10 % (01.01.2022) auf 2,00 % (01.01.2023) – ergeben, der unter anderem auf die derzeitigen Verwerfungen an den Kapitalmärkten als auch auf die politischen Unsicherheiten wie dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zurückzuführen ist, die Anleger bei einem steigenden Zinsniveau zu Anlagen in sichere Bundesanleihen bewegen. Des Weiteren sorgten ebenfalls historisch hohe Inflationsraten für weiterhin steigende Zinsen und damit auch für einen steigenden Basiszinssatz. Die Inflation lag laut Statistischem Bundesamt für das Gesamtjahr 2022 bei durchschnittlich rd. 7,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Die EZB hat im Jahr 2022 zudem den Leitzins erstmals seit Jahren wieder angehoben, und zwar im Juli 2022 von 0,00 % – um 0,50 %–Punkte – auf 0,50 % und im September 2022 noch einmal um 0,75 %–Punkte auf 1,25 %. Im Oktober 2022 folgte eine weitere Erhöhung um 0,75 %–Punkte auf 2,00 % und schließlich Mitte Dezember 2022 die im Jahr 2022 letzte Erhöhung um 0,50 %–Punkte auf 2,50 %.

Im Jahr 2023 wurden aufgrund der weiterhin hartnäckigen Inflation, Leitzinserhöhungen von je 0,50 Prozentpunkten im Februar 2023, März 2023, Mai 2023, Juni 2023, Juli 2023 und im September 2023 mit je 0,25 Prozentpunkten beschlossen. Seit dem 14.09.2023 beläuft sich der Leitzins der EZB (Hauptrefinanzierungsgeschäft) auf 4,50 %. Dieses steigende Zinsniveau beeinflusst auch den bewertungsrelevanten Basiszinssatz, der im Jahr 2023 von anfangs 2,00 % auf 2,75 % angestiegen ist. Gegenüber dem Jahr 2022 sind die Inflationsraten des Jahres 2023 aber rückläufig und auch bei den Leitzinsen hat es zuletzt keine Erhöhungen gegeben.

Bei einer Rundung auf 1/4–Prozentpunkte beträgt der Basiszinssatz zum 01.01.2024 im Ergebnis 2,75 %. In der Folge beträgt der gerundete Basiszinssatz zum achtzehnten Mal in Folge zum Monatsende mehr als 1,00 %. Ob zukünftig mit weiteren Anstiegen des Basiszinssatzes gerechnet werden kann, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Dies wird von den weiteren weltweiten Entwicklungen und Krisen sowie auch von der Geldmarktpolitik der Zentralbanken abhängen. Nach einem anhaltenden Aufwärtstrend im Jahr 2023 hat sich die Entwicklung im Dezember 2023 abgeschwächt und der ungerundete Basiszinssatz ist erstmals wieder deutlich gesunken. Wenn und soweit diese Entwicklung anhält, scheint auch ein Rückgang des gerundeten Basiszinssatzes möglich.

Unter Berücksichtigung der Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW im Oktober 2019, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sah der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Auch in den Auswirkungen des aktuell andauernden Ukraine-Krieges sieht der FAUB des IDW bislang keinen Anlass, die Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell. Der FAUB sieht trotz der aktuellen Ereignisse, wie bspw. der hohen Inflationsraten in den Jahren 2022 und 2023 sowie dem Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus in den beiden vergangenen Jahren, bislang keinen Grund zur Anpassung der Bandbreitenempfehlung.

Zum 01.01.2024 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Betafaktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 2,75 % somit 9,75 %. Dies entspricht einem Faktor von rd. 10,25. Noch zu Beginn des Jahres 2022 lagen die standardisierten Eigenkapitalkosten bei 7,10 %, was einem Faktor von rd. 14,1 entspricht. Die Entwicklung des bewertungsrelevanten Basiszinssatzes bedeutet, dass bei ansonsten unveränderten bewertungsrelevanten Faktoren, die ermittelten Werte aktuell um mehr als 25 % niedriger ausfallen als noch zu Beginn des Jahres 2022.

Wenn der Basiszinssatz im Jahr 2024 ansteigen bzw. auf dem im Vergleich zu den Vorjahren 2022 und 2023 hohen Wert verharren wird, werden die zu ermittelnden Werte weiter unter Druck geraten, zumindest solange es keine aktualisierten (im Sinne von reduzierten) Bandbreitenempfehlungen des FAUB zur Marktrisikoprämie gibt.

Zum 31.12.2023 gilt: Aufgrund des Anstiegs des Basiszinssatzes im Jahr 2023 von 2,00 % auf 2,75 % und damit der standardisierten Eigenkapitalkosten von 9,00 % auf 9,75 % geraten Beteiligungsansätze und aktivierte Firmenwerte weiter unter Druck. Denn allein der Anstieg des bewertungsrelevanten Zinsniveaus hat einen Rückgang der Bewertungsergebnisse von bis zu 10 % zur Folge. Insofern sind Werthaltigkeitsfragen sowie die Bewertungen zum 31.12.2023 kritisch zu hinterfragen.

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