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Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.03.2024 gerundet bei 2,50 %

Weiter sinkende Tendenz, jedoch bleibt gerundeter Basiszinssatz unverändert

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stagniert zum 01.03.2024 bei gerundet 2,50 %. Der ungerundete Basiszinssatz sinkt von 2,49 % zum 01.02.2024 auf 2,39 % zum 01.03.2024. Somit setzt sich der sinkende Trend des Basiszinssatzes der vergangenen Wochen fort.

Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz hat zum 01.02.2024 nach einem längeren Aufwärtstrend eine Kehrtwende vollzogen und ist auf 2,50 % (gerundet) gesunken. Der gerundete Basiszinssatz stagniert zum 01.03.2024 bei 2,50 %, ungerundet sinkt der Basiszinssatz jedoch weiter, um 0,10-Prozentpunkte von 2,49 % (01.02.2024) auf 2,39 % (01.03.2024).

Der Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i.d.F. 2008 bzw. RS HFA 10, unterlag in den letzten Jahren (vor dem Jahr 2022) eher einem negativen Trend. So betrug er 1,00 % zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 nur noch 0,20 %. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2020 u. a. auch wegen der Corona-Krise noch weiter fort und resultierte, erstmalig zum 01.06.2020, sogar in negativen Basiszinsen (-0,10 %). Dieses negative Zinsniveau blieb bis zum 01.03.2021 bestehen und ging dann wieder in ein zwar niedriges, aber positives Niveau über. Zum 01.01.2022 betrug der Basiszinssatz 0,10 %. Seit dem 01.01.2022 hat sich der Basiszinssatz jedoch von 0,10 % auf 2,75 % zum 01.01.2024 beinahe verdreißigfacht. Dieser Aufwärtstrend ist seit Beginn des Jahres 2024 gestoppt. Die Tendenz seit Anfang 2024: wieder fallend.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der mehrere Jahre anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Daher ist der Basiszinssatz zum 01.03.2024 auf 1/4-Prozentpunkte zu runden.

Zum 01.03.2024 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 2,39 % (per 01.02.2024: 2,49 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein Rückgang, der sich nicht im gerundeten Wert niederschlägt.

Im Jahr 2022 hat sich ein deutlicher Anstieg im gerundeten Basiszinssatz um 1,90 % – von 0,10 % (01.01.2022) auf 2,00 % (01.01.2023) – ergeben, der unter anderem auf die Verwerfungen an den Kapitalmärkten als auch auf die politischen Unsicherheiten wie dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zurückzuführen ist, die Anleger bei einem steigenden Zinsniveau zu Anlagen in sichere Bundesanleihen bewegen. Des Weiteren sorgt ebenfalls die historisch hohe Inflationsrate für weiterhin steigende Zinsen und damit auch für einen steigenden Basiszinssatz. Die Inflation lag laut Statistischem Bundesamt für das Gesamtjahr 2022 bei durchschnittlich rd. 7,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Die EZB hat im Jahr 2022 zudem den Leitzins erstmals seit Jahren wieder angehoben, und zwar im Juli 2022 von 0,00 % – um 0,50 %-Punkte – auf 0,50 % und im September 2022 noch einmal um 0,75 %-Punkte auf 1,25 %. Im Oktober 2022 folgte eine weitere Erhöhung um 0,75 %-Punkte auf 2,00 % und schließlich Mitte Dezember 2022 die im Jahr 2022 letzte Erhöhung um 0,50 %-Punkte auf 2,50 %.

Im Jahr 2023 sank die Inflation nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahresdurchschnitt auf 5,9 % gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund des immer noch erhöhten Inflationsgeschehens führte die EZB Leitzinserhöhungen von je 0,50 Prozentpunkten im Februar 2023, März 2023, Mai 2023, Juni 2023, Juli 2023 und im September 2023 mit je 0,25 Prozentpunkten durch. Seit dem 14.09.2023 beläuft sich der Leitzins der EZB (Hauptrefinanzierungsgeschäft) auf 4,50 %. Dieses steigende Zinsniveau beeinflusst auch den bewertungsrelevanten Basiszinssatz, der im Jahr 2023 von anfangs 2,00 % auf 2,75 % angestiegen ist. Insofern könnten im Umkehrschluss anstehende Zinssatzsenkungen der EZB zu einem Absinken des bewertungsrelevanten Basiszinssatzes führen.

Bei einer Rundung auf 1/4-Prozentpunkte beträgt der Basiszinssatz zum 01.03.2024 im Ergebnis 2,50 %. In der Folge beträgt der gerundete Basiszinssatz zum zwanzigsten Mal in Folge zum Monatsende mehr als 1,00 %. Ob zukünftig mit weiteren Senkungen des Basiszinssatzes gerechnet werden kann, ist derzeit noch nicht abzuschätzen. Dies wird von den weiteren weltweiten Entwicklungen und Krisen sowie auch von der Geldmarktpolitik der Zentralbanken abhängen.

Unter Berücksichtigung der Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der bisherigen expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW im Oktober 2019, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sah der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Auch in den Auswirkungen des aktuell andauernden Ukraine-Krieges sieht der FAUB des IDW bislang keinen Anlass, die Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell. Der FAUB sieht trotz der aktuellen Ereignisse, wie die hohe Inflationsrate bislang keinen Grund zur Anpassung der Bandbreitenempfehlung.

Zum 01.03.2024 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Betafaktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 2,50 % somit 9,50 %. Dies entspricht einem Faktor von rd. 10,5. Noch zu Beginn des Jahres 2022 lagen die standardisierten Eigenkapitalkosten bei 7,10 %, was einem Faktor von rd. 14,1 entspricht. Die Entwicklung des bewertungsrelevanten Basiszinssatzes bedeutet, dass bei ansonsten unveränderten bewertungsrelevanten Faktoren, die ermittelten Werte aktuell um mehr als 25 % niedriger ausfallen als noch zu Beginn des Jahres 2022. Die Reduktion des Basiszinssatzes seit dem 01.02.2024 macht sich hierbei bislang noch nicht im größeren Ausmaß bemerkbar.

Aktuell bleibt abzuwarten, ob sich der seit Beginn des Jahres 2024 anhaltende Abwärtstrend des Basiszinssatzes weiter fortsetzt. Ein fortlaufendes Sinken des Basiszinssatzes würde den Abwertungsdruck, der durch die erhöhten Diskontierungssätze entsteht, mindern. Die Inflationsrate ist nach Angaben des Statistischen Bundesamt von 3,9 % im Dezember 2023 auf vorläufig 2,5 % im Februar 2024 zurückgegangen. Sollte das Inflationsgeschehen jedoch wieder ansteigen, kann die Entwicklung des Basiszinssatzes auf dem hohen Niveau der Vorjahre verharren oder sogar wieder einen Aufwärtstrend einschlagen. In der Folge würde die angespannte Situation hinsichtlich des Abwertungspotentials fortbestehen. Dies gilt zumindest so lange, wie keine aktualisierten (im Sinne von reduzierten) Bandbreitenempfehlungen des FAUB zur Marktrisikoprämie vorliegen. Ebenso bleiben die Entwicklung der EZB-Zinsen sowie der Inflation abzuwarten; beide Sachverhalte dürften auch Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Basiszinssatzes haben.

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