https://kleeberg-valuation.de/team/sebastian-schoeffel/
https://kleeberg-valuation.de/team/christian-zwirner/
https://kleeberg-valuation.de/team/karl-petersen/

News

Steuerliche Verlustvorträge bei der NAV-Methode

In der Bewertungspraxis und auch in der Rechtsprechung gewinnt die Net Asset Value-Bewertung zunehmend an Bedeutung. Hierbei sind verschiedene Besonderheiten zu beachten. So sind bspw. steuerliche Verlustvorträge bei der NAV-Methode, anders als bei der Ertragswertmethode, nicht als Sonderwerte zu berücksichtigen. Diese Ansicht wurde auch vom BayObLG mit Beschluss vom 23.08.2023 (101 W 184/21) bestätigt. Die unterschiedliche Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge in beiden Methoden beruht auf den konzeptionell unterschiedlichen Bewertungsansätzen.

Bei einer Unternehmensbewertung mit der Ertragswertmethode werden steuerliche Verlustvorträge regelmäßig als Wertfaktor zusätzlich zum Ertragswert berücksichtigt. Bei der NAV-Methode, die im Regelfall bei der Bewertung von vermögensverwaltenden Unternehmen zur Anwendung kommt, ist dies jedoch nicht der Fall.

Grundvoraussetzung für die Bewertung eines Unternehmens mit der NAV-Methode ist die Bewertung der einzelnen Assets auf Basis von deren Verkehrsfähigkeit. Da es sich bei einem steuerlichen Verlustvortrag nicht um einen verkehrsfähigen Vermögensgegenstand handelt, kann er nicht bei einer Unternehmensbewertung mit der NAV-Methode berücksichtigt werden.

Diese Ansicht wurde auch vom BayObLG mit Beschluss vom 23.08.2023 (101 W 184/21) bestätigt. Im konkreten Fall rügten mehrere Aktionäre einer vermögensverwaltenden Gesellschaft die Nichtberücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge bei der Bewertung durch die NAV-Methode. Dadurch sei ihnen bei der Übertragung ihrer Anteile an den Hauptaktionär eine zu geringe Barabfindung gewährt worden. Das Gericht betonte jedoch in seinem Urteil, dass eine Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge bei der Bewertung mit der NAV-Methode unter anderem wegen der mangelnden Verkehrsfähigkeit unzulässig sei. Dies beruhe auf den konzeptionell unterschiedlichen Bewertungsmethoden bei den beiden Bewertungsmodellen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Advisory Valuation

Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.08.2026 gerundet bei 3,50 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stieg im Februar 2026 nach einem viermonatigen unveränderten Niveau von 3,25 % gerundet auf 3,50 % und verharrt seitdem auf diesem Niveau. Vor dem Zinsanstieg auf 3,50 % wurde ein Wert von 3,50 % zuletzt im September 2011, d. h. vor rd. 15...
Advisory Valuation

Basiszinssatz

Basiszinssätze nach IDW S 1 i. d. F. 2008 Die folgende Tabelle stellt die Basiszinssätze für Unternehmens­bewertungen nach IDW S 1 i. d. F. 2008 bzw. IDW RS HFA 10 für Bewertungsstichtage, beginnend ab 01.11.2017, dar. Die Zinssätze wurden gemäß Vorgaben des IDW (vgl. WPH Edition, Bewertung und Transaktionsberatung,...
Advisory Valuation

FED legt zum fünften Mal in Folge eine Zinspause ein

Nach mehreren Zinssenkungen in der zweiten Jahreshälfte 2025 legt die FED nun zum fünften Mal in Folge eine Zinspause ein. Die FED begründet die Zinspause mit ungewissen Auswirkungen der Entwicklungen im Nahen Osten auf die US-Wirtschaft und mit der Selbstregulierung der Finanzmärkte. Der Leitzins der FED bleibt daher unverändert zwischen 3,50 % und 3,75 %. Das...
Advisory Valuation

EZB belässt Leitzins weiterhin bei 2,25 %

Die EZB hatte ihren Leitzins von Juli 2022 bis Oktober 2023 aufgrund hoher Inflationsraten nach Beginn des Ukraine-Kriegs deutlich auf 4,00 % (Einlagenzins) angehoben. Im Anschluss hat die EZB den Leitzins acht Mal in Folge auf 2,00 % gesenkt. Nach einer Phase stabiler Inflationsraten und sieben Zinspausen in Folge...