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Bewertungsgutachten nach IDW S 1

Quantifizierung Ihrer Wertschöpfung mit Weitblick

Unternehmensbewertungen kommen bei Veränderungen der Gesellschafterstruktur, bei erbrechtlichen und familienrechtlichen Auseinandersetzungen sowie bei Veräußerung oder dem Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen zum Einsatz. Die Bewertungsanlässe sind vielfältig und vielschichtig. Als ein betriebswirtschaftlich komplexes Themengebiet stehen einer Unternehmensbewertung viele Anforderungen gegenüber.

Der IDW Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008)“ dient als verbindlicher Leitfaden zur Erstellung von Unternehmensbewertungen für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer in Deutschland. Beim IDW S 1 handelt es sich um einen in Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis akzeptierten Standard zur Durchführung von Unternehmensbewertungen.

Der Unternehmenswert bestimmt sich nach IDW S 1 unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele regelmäßig durch den Barwert der mit dem Eigentum am Unternehmen verbundenen künftigen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner. Zur Bestimmung des Barwerts wird regelmäßig ein Kapitalisierungszinssatz ermittelt, der die Rendite aus einer zur Investition in das Bewertungsobjekt risikoadäquaten Alternativanlage widerspiegelt. Der Unternehmenswert ergibt sich dabei grundsätzlich aus den finanziellen Überschüssen, die bei Fortführung des Unternehmens und Veräußerung etwaigen nicht betriebsnotwenigen Vermögens erwirtschaftet werden (sog. Zukunftserfolgswert).

Den Unternehmenswert ermitteln wir für Sie auf Basis etablierter Bewertungsverfahren wie dem Ertragswertverfahren oder einem Discounted Cash Flow Verfahren.

Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen ermitteln wir für Sie in der Rolle als neutraler Gutachter mit nachvollziehbarer Methodik einen sog. objektivierten Unternehmenswert, d.h. einen von den individuellen Wertvorstellungen der betroffenen Parteien unabhängigen Wert des Unternehmens.

In der Rolle als Berater ermitteln wir für Sie einen subjektiven Entscheidungswert, der Ihnen eine solide Grundlage in Kauf- oder Verkaufsprozessen bietet, etwaige Preisobergrenzen oder Preisuntergrenzen für den Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen zu definieren.

In Konfliktsituationen agieren wir für Sie als Schiedsgutachter und ermitteln unter Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Wertvorstellungen der betreffenden Parteien einen Einigungswert.

Über die Ergebnisse unserer Bewertungshandlungen erstatten wir im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme Bericht. Die Adressaten der Berichterstattung werden in die Lage versetzt, die getroffenen Annahmen, Grundsatzüberlegungen und Schlussfolgerungen, nachvollziehbar und transparent würdigen zu können.

Durch unsere effiziente Vorgehensweise schaffen wir in angemessener Zeit die erforderliche Informationsbasis und gelangen zu sachgerechten und verlässlichen Ergebnissen.

Neutraler Gutachter

Objektivierter Unternehmenswert

Berater

Subjektiver Unternehmenswert

Schiedsgutachter

Einigungswert